Frankreich
Italien
Österreich
Schweiz
Estland
Lettland
Litauen
Polen
Rumänien
Russland
Slowakei
Tschechien
Ungarn

Ab 1. Mai 2004:
wurde die EU um zehn Länder erweitert: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Die Einreisebestimmungen zwischen den alten und den neuen EU-Ländern wurden im Lauf der letzten Jahre bereits wechselseitig erleichtert und angepasst, so dass sich hier nichts ändern wird. Ab dem 1. Mai 2004 wird es jedoch Erleichterungen im Hinblick auf die Reisedokumente geben. Wie innerhalb des bisherigen EU-Gebiets genügt zur Einreise in ein anderes EU-Land die gültige nationale Identitätskarte, wie zum Beispiel der deutsche Personalausweis (sofern im betreffenden Land vorhanden). Grenzkontrollen sind im Jahr 2006 entfallen.
Bis die Beitrittsländer die Maastricht-Kriterien erfüllen, gelten in den einzelnen Ländern die nationalen Währungen.

Die nachfolgenden Informationen beinhalten keinen Anspruch auf Richtigkeit, bitte deshalb vor der Reise die aktuelle Rechtslage recherchieren!


Hinweise zur Warnwestenpflicht

Bussgelder in Europa, eine Übersicht


Deutschland
Tempo-Beschränkungen: Innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h.
Ausserhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h auf Landstrassen, auf mehrspurigen Strassen und Autobahnen gelten 130 km/h 'Richtgeschwindigkeit'
Geldbussen sind sehr moderat nach festgelegten Tarifen, Punkteeintrag in Zentralregister nur für Inländer,
Fahrverbot möglich. Viele Verbots- und Gebotsschilder sind kennzeichnend für das 'Land der hunderttausend Vorschriften'.
Pannenhilfe: siehe dort.
Frankreich

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger: Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Für Kinder werden der Kinderausweis (bei Kindern über 10 Jahren mit Lichtbild) oder der Eintrag im Familienpass anerkannt. Für Andorra (AND) und Monaco (MC) gelten die gleichen Einreisebestimmungen.

Fahrzeugpapiere: Es genügen der nationale Führerschein und der Fahrzeugschein; das Mitführen der Grünen Versicherungskarte wird dringend empfohlen.

Verkehr und Verkehrsregeln: Geschwindigkeitsbegrenzungen in km/h:
Autobahn / Schnellstr. / ausserorts / innerorts:
Motorrad 130 / 110 / 90 / 50.
Hinweis: Bei Nässe muss die Geschwindigkeit ausserorts um 10, auf Autobahnen um 20 km/h verringert werden. Wer seinen Führerschein noch keine zwei Jahre besitzt, darf ausserorts höchstens 80, auf Schnellstrassen 100 und auf Autobahnen 110 km/h fahren. Berganfahrende Fahrzeuge haben bei gleichem Fahrzeugtyp Vorrecht, ansonsten Regelungen wie in der Schweiz (Tunnels etc.).
Geldbussen sind sehr teuer, Fahrverbot möglich.

Nach der Katastrophe im Mont-Blanc-Tunnel wurde dessen Durchfahrt neu reglementiert: Aktueller Stand sind Sicherheitsabstände von 150m zwischen den Fahrzeugen, deren Unterschreitung erhebliche Geldbussen zur Folge haben.

Promillegrenze: 0,5.

Strassenbenutzungsgebühren: Autobahnen sind Mautpflichtig.

Strassenverhältnisse für Biker: In Frankreich findet man alle Variationen gut ausgebauter Land- und Kreisstrassen, Schotterpisten und kleine Nebensträsschen, wo in Deutschland meistens ein Verbotsschild lauert, v.a. im Gebirge, sind ebenso im reichlichen Angebot. Frankreich ist ein Paradies für Enduristen.

Camper-Informationen: Wohnmobile und Caravan-Gespanne können bis zu einer Länge von 18 m einschliesslich Zugwagen und einer Breite von 2,50 m ungehindert einreisen. Wer eine Nacht an einer französischen Autobahn verbringen will, kann sich auf einen Parkplatz stellen. Aber aufgepasst: Ein Autobahnticket ist nur befristet gültig. Länger als eine Nacht sollten Sie nicht stehenbleiben. Allerdings wird vom freien Campen abgeraten.Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der Französische Campingverband: Federation de Camping et Caravaning, 78 Rue de Rivoli, 75004 Paris, Tel. (01) 42 72 84 08.

Grenzübergänge und Zoll: Die französischen Grenzzöllämter sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet. Duty Free: Es gibt keine Beschränkungen mehr für die private Wareneinfuhr. Es wurden jedoch folgende Richtmengen festgesetzt, bei deren Überschreiten gewerblicher Handel vermutet wird.: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Tabak; 90 l Wein, 10 l Spirituosen, 20 l alkoholische Getränke (höchstens 22%), 110 l Bier. Einfuhrverbot: Goldgegenstände, ausgenommen sind persönliche Schmuckstücke mit einem Gewicht von unter 500 g.

Geld/Devisen: Ab 01.01.2002 gilt der Euro als offizielles Zahlungsmittel. Geld/Währung: Geldwechsel: Einige Hotels sind berechtigt, Geld zu wechseln. Die Credit Mutuel und Credit Agricole (vergleichbar mit den deutschen Sparkassen) haben relativ lange Öffnungszeiten. Laut Gesetz dürfen Hotels und Geschäfte in der Regel keine ausländischen Währungen annehmen. Kreditkarten: Eurocard, American Express, MasterCard, Diners Club und Visa werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Euroschecks: Garantiehöchstbetrag 1400 FF. Reiseschecks werden fast überall angenommen. Devisenbestimmungen: Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr der Landeswährung. Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist ebenfalls gestattet. Bargeld im Gegenwert von über 50.000 FF muss jedoch deklariert werden. Öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr. ec-Karte: Bei Verlust Schaden begrenzen und die Karte sperren lassen (siehe unten).

Telefonieren: Von Deutschland nach Frankreich: 0033 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer Von Frankreich nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.

Medizinische Versorgung und Krankenversicherung: Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet, die Kosten sind dementsprechend hoch. Die Anspruchsbescheinigung E 111 gilt, sollte jedoch nicht älter als 12 Monate sein. Die Behandlung erfolgt gegen die Vorlage der Anspruchsbescheinigung E 111, die Kosten werden zum grössten Teil vom Krankenversicherungsträger vor Ort zurückerstattet.

Unfälle: Bei Unfällen mit Sachschaden zieht man einen gerichtlich zugelassenen französischen Sachverständigen hinzu, ohne dessen Gutachten französische Versicherungsgesellschaften nur selten zu Zahlungen bereit sind. Das Formular "Constat a l`amiable" (gütliche Einigung) kann sehr hilfreich bei Sprachschwierigkeiten sein. Es ist an Tankstellen erhältlich.

Allgemeine Notrufnummern in Frankreich: Polizei 17, Feuerwehr 18, Rettungsdienst 112 (Handy), 15. Achtung - Gebührenplichtige Strassen: Abschlepphilfe oder Pannenhilfe kann nur über die Notrufsäulen gerufen werden. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

Pannenhilfe:siehe dort

Wichtige Adressen:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
13-15 Avenue Franklin D. Roosevelt, 75008 Paris
Tel. (01) 53 83 45 00
Fax: (01) 4359 74 18
E-Mail: ambassade@amb-allemagne.fr

Botschaft der Französischen Republik
Kochstr. 6-7, 10969 Berlin
Tel. 030 / 20 63 90 00
Fax: 030 / 20 63 90 10
Internet : http://www.botschaft-frankreich.de

Maison de la France (Fremdenverkehrsamt)
Westendstr. 47, 60325 Frankfurt/M.
Tel. 069 / 97 58 01 26 Tel. 0190 / 57 00 25
Fax: 069 / 74 55 56
E-Mail: franceinfo@mdlf.de
Internet: http://www.franceguide.com

Bedeutung häufiger Begriffe
Deviation
Umleitung
Ralentir
langsam fahren
Passage interdit / Route barree
gesperrt
Rappel
'erinnere Dich' (meist an Tempolimit)
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Italien

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger: Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis. Kinder benötigen einen Kinderausweis (im KA muss als Nationalität „deutsch“ eingetragen sein).

Fahrzeugpapiere: Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein. Nationalitätskennzeichen "D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Grüne Versicherungskarte ist dringend erforderlich (benötigt im Falle eines Unfalles, oft verlangt bei Verkehrskontrollen). Allgemein wird der Abschluss einer Kurzkaskoversicherung für die Zeit des Aufenthalts empfohlen.

Verkehr und Verkehrsregeln / Geschwindigkeitsbegrenzungen: Autobahn Land-/Bundesstr. geschlossene Ortschaften PKW 130 km/h 90/110 km/h 50 km/h Motorrad 130 km/h 90/110 km/h 50 km/h

Bitte beachten: Motorräder bis 149 Kubikzentimeter sind auf Autobahnen verboten.

Promillegrenze: 0,5.

Strassenbenutzungsgebühren und Vignetten: Die Autobahngebühren können Sie auch mit folgenden Kreditkarten bezahlen: Visacard, Eurocard/MasterCard, American Express und Diners Card. Rund um die grossen Städt sind die Autobahnen oft kostenlos zu benutzen.

Strassenverhältnisse für Biker: In Italien findet man alle Variationen gut ausgebauter Land- und Kreisstrassen, Schotterpisten und kleine Nebensträsschen, wo in Deutschland meistens ein Verbotsschild lauert, v.a. in den Gebirgen, sind ebenso im reichlichen Angebot. Italien ist ein Paradies für Enduristen.

Geldbussen: Bezahlung in bar, andernfalls kann der Führerschein beschlagnahmt werden. Sehr teuer, Fahrverbote können verhängt werden.

Camper-Informationen: Wohnmobile und Caravan-Gespanne bis 12 m Länge können ungehindert einreisen. Eine Genehmigung ist nach EU-Recht nicht erforderlich. In Italien darf man auf Autobahnparkplätzen eine Nacht verbringen, Zelten hingegen ist verboten. Nicht einmal die Füsse des Wohnwagens dürfen ausgefahren werden. Auch an anderen Strassen ist das Übernachten gestattet, solange es nicht gegen eine örtliche Verordnung verstösst.

Grenzübergänge und Zoll: Die itlienischen Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet.

Fährverbindungen: Für die Anreise und den Aufenthalt in Italien sind Fährverbindungen von besonderer Wichtigkeit. Auskünfte erhalten Sie in Ihrem Reisebüro. Die Schiffsverbindungen nach Albanien, Kroatien, Griechenland und inzwischen auch Montenegro sind wieder regulär aufgenommen worden. Duty Free: Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschliesslich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden. Für folgende Waren gilt als Richtmenge für den Eigenbedarf: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak; 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.

Geld/Devisen: Ab 01.01.2002 gilt der Euro als offizielles Zahlungsmittel. Geldwechsel: Reiseschecks, Schecks und Fremdwährungen können bei Banken, Bahnhöfen, auf Flughäfen und in vielen grossen Hotels gewechselt werden. Kreditkarten: Eurocard, Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Euroschecks werden bis zu einem Höchstbetrag von 300 000 Lira pro Scheck akzeptiert. Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ausfuhr von mehr als 20 Mio. Lira besteht Deklarationspflicht. Öffnungszeiten von Banken: Regional unterschiedlich; jedoch in der Regel Mo-Fr 08.30 - 13.30 Uhr und 15.00 - 16.00 Uhr. Ec-Karte: Bei Verlust Schaden begrenzen und die Karte sperren lassen (siehe unten).

Telefonieren: Von Deutschland nach Italien: 0039 + Ortsvorwahl (mit Null) + Teilnehmernummer. Von Italien nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.

Medizinische Versorgung und Krankenversicherung: Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise die Anspruchsbescheinigung E 111 bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Er muss der italienischen Krankenkasse vorgelegt werden. Aushelfender Träger ist die Unitá Sanitaria Locale des nationalen Gesundheitsdienstes. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung.

Unfälle: Die Polizei nimmt nur Unfälle mit Personenschaden und mit grösserem Sachschaden auf. Das Protokoll ist nicht allgemein zugänglich, selbst Anwälte sind davon betroffen. Deshalb sollten Sie in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. den Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Wer in Italien in einen Unfall verwickelt wird, sollte den Schaden der betreffenden italienischen Versicherung oder dem nationalen Versicherungsbüro in Rom melden.

Allgemeine Notrufnummern: Polizei 113, Unfallrettung/Carabinieri 112.

Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

Pannenhilfe: siehe dort.

Wichtige Adressen:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Via Po 26c 00198 Rom
Tel. (06) 49 21 31
Fax: (06) 885 26 72

Italienische Botschaft
Hiroshimastr. 1 10785 Berlin
Tel. (030) 25 44 00
Fax: (030) 25 44 01 00

Staatliches Italienisches Fremdenverkehrsamt
Kaiserstr. 65 60329 Frankfurt/M.
Tel. (069) 23 74 30
Fax: (069) 23 28 94
Internet: http://www.enit.de
Staatliches Italienisches Fremdenverkehrsamt (Südbaden-Württemberg und Bayern)
Goethestr. 20 80336 München
Tel. (089) 53 03 60, 53 13 17
Fax: (089) 53 45 27

Weitere nützliche Internetadressen:
Italienische Eisenbahnen: http://www.fs-on-line.it
Strassenverbindungen (incl. Autobahngebühren und Tankstellen): http://www.autostrade.it
Strassenverkehr: http://www.aci.it

Bedeutung häufiger Begriffe
Deviazione
Umleitung
Rallentare
langsam fahren
Sbarrato
gesperrt
Curva pericolosa
gefährliche Kurve
Strada stretta
unbefestigte Strasse
Caduta massi / sassi
Steinschlag
Senso unico
Einbahnstrasse
Tenere la destra / sinistra
rechts / links fahren
nach oben
Österreich

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger: Sie benötigen einen Reisepass oder einen Personalausweis, der mindestens noch drei Monate gültig ist. Für Kinder werden der Kinderausweis oder der Eintrag im Familienpass anerkannt (bei Kindern über 10 Jahren nur mit Lichtbild).

Fahrzeugpapiere: Nationaler Führerschein und nationale Zulassung sind ausreichend; das Nationalitätskennzeichen "D" muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Bei Fahrzeugen mit amtlichen deutschen Kennzeichen (nicht Zollnummer) wird auf die Vorlage des Versicherungsnachweises verzichtet. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird jedoch dringend empfohlen.

Verkehr und Verkehrsregeln: Geschwindigkeitsbegrenzungen: Autobahn Land-/Bundesstr. geschlossene Ortschaften Motorrad 130 km/h 100 km/h 50 km/h.

Promillegrenze: 0,5.

Bussgeld bei Verkehrsverstössen:
Bereits Mitte 2013 wurde in Österreich der gesetzliche Bussgeldrahmen für einfache Verkehrsverstösse bei Organmandaten (von 36 auf 90 Euro) und Anonymverfügungen (von 220 auf 365 Euro) erhöht. Die konkreten Bussgeldsätze für einzelne Verstösse müssen jedoch noch von den Bundesländern festgelegt werden, was grösstenteils erst 2014 erfolgen wird. Generell ist mit teils erheblichen Verteuerungen zu rechnen. Auch in Österreich hat man schon lange den motorisierten Verkehrsteilnehmer als Melkkuh für marode staatliche Misswirtschaft ausgemacht und bedient sich hemmungslos mit immer höheren Bussgeldern. Man sollte sich zukünftig genau an die Verkehrsregeln halten, ansonsten kann es sehr teuer werden. Vorsicht vor "Tempofallen".

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich laut ADAC keine landesweit einheitlichen Bussgelder. Die Polizei kann das Bussgeld nach eigenem Ermessen innerhalb des Strafrahmens festsetzen, je nachdem wie schwer das Vergehen der Verkehrsregeln ist. Der Club warnt davor, Knöllchen aus Österreich nicht zu beachten, da Bussgelder bereits ab einem Betrag von 25 Euro in Deutschland zwangsweise eingetrieben werden können. Download Bussgeld-Katalog ÖAMTC

Besonderes: Bei blinkenden Notrufsäulen auf Autobahnen sollte man die Geschwindigkeit drosseln. An Schulbussen darf während des Ein- und Aussteigevorgangs nicht vorbeigefahren werden. Motorradfahrer benötigen einen Verbandskasten. Vorfahrtberechtigte verlieren ihr Anrecht, wenn sie anhalten.
Bei schlechter Sicht, Nebel, starker Regen oder Dämmerung
ist Abblendlicht Pflicht.
An Pässen sind keine eindeutigen Vorfahrtsregeln definiert, Anhaltepflicht hat derjenige, dem dies leichter zuzumuten ist??!
Geldbussen sind sehr teuer, Fahrverbot möglich.
Warnwesten: Auch in Österreich müssen seit dem 01.05.2005 Warnwesten mitgeführt und, wenn der Fahrer auf dem Seitenstreifen der Autobahn oder Autostrasse das Fahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalls verlässt, getragen werden. Es könnte sonst ein Bussgeld von ca. 36 Euro drohen. Motorradfahrer sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen.

Strassenverhältnisse für Biker: In Österreich findet man alle Variationen gut ausgebauter Land- und Kreisstrassen, Schotterpisten und kleine Nebensträsschen, hier lauern in den Alpen, wie in Deutschland, leider meistens Verbotsschilder.

Strassenbenutzungsgebühren und Vignetten: Schwarzfahren kann teuer werden! Wer ohne gültige bzw. geklebte Vignette das österreichische Autobahnen- und Schnellstrassennetz benützt, muss mit hohen Nachzahlungen rechnen.
Euro-Preise für die Vignetten (Motorrad):
10-Tages-Vignette 4,30 Euro. Gültigkeit 0:00 Uhr des gelochten Tages bis 24:00 Uhr des 9. Folgetages
2 Monats-Vignette 10.90 Euro.
Jahres Vignette 29 Euro.

Camper-Informationen: Die Einreise mit Wohnmobilen und Caravangespannen ist ungehindert erlaubt, solange die im Fahrzeugschein eingetragene Anhängerlast nicht überschritten wird. An den Strassen ist Übernachten erlaubt, solange kein Parkverbot gilt und nicht der Eindruck entsteht, dass Sie Campen. Von daher darf der Wohnwagen auch nicht vom Fahrzeug abgekoppelt werden. Freies Campen ist nicht erlaubt. Wenn Sie in den staatlichen Forsten frei zelten wollen, brauchen Sie die Genehmigung des örtlichen Bürgermeisters.

Grenzübergänge und Zoll: Die Österreichischen Grenzübergänge sind in der Regel für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet. Duty Free: Folgende Artikel können zollfrei nach Österreich eingeführt werden: Seit Januar 1995 gibt es keine Beschränkungen mehr für die private Wareneinfuhr (einschliesslich von Verbrauchsgütern wie Alkohol und Tabak) innerhalb der Europäischen Union. Es wurden jedoch folgende Richtmengen festgesetzt, bei deren Überschreiten gewerblicher Handel vermutet wird, der im Bestimmungsland zu versteuern ist: 800 Zigaretten; 200 Zigarren; 400 Zigarillos; 1000 g Tabak; 90 l Wein (davon nicht mehr als 60 l Schaumwein); 10 l Spirituosen; 20 l alkoholische Getränke (z.B. Portwein oder Sherry) mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 %; 110 l Bier. Einfuhrverbot: Drogen; Betäubungsmittel; pornographische Materialien sowie Gegenstände, die für Krieg, Gewalt, Faschismus oder Rassendiskriminierung werben. Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden.

Geld/Devisen: Ab 01.01.2002 gilt der Euro als offizielles Zahlungsmittel. Geldwechsel: Fremdwährungen und Reiseschecks werden von allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen umgetauscht. Fast alle Reisebüros und Hotels nehmen ebenfalls Auslandswährungen an. Kreditkarten: werden in allen grösseren Städten und Urlaubsregionen akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Euroschecks: werden bis zum Höchstbetrag von 2500 öS angenommen. Postsparbuch: Abhebung in Schilling in jedem Postamt. Devisenbestimmungen: Keine Beschränkungen. Für die Ausfuhr von mehr als 100.000 öS ist jedoch eine Erlaubnis erforderlich. Gedenkmünzen aus Gold bis 200 g dürfen pro Person ausgeführt werden. Öffnungszeiten der Banken: Wien: Mo. , Di. , Mi. und Fr. 08.00 - 12.30 und 13.30 - 17.30 Uhr (Zentralen sind über Mittag geöffnet). Zum Teil unterschiedliche Öffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern. Die Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen öffnen täglich 08.00 - 22.00 Uhr. Ec-Karte: Bei Verlust Schaden begrenzen und die Karte sperren lassen (siehe unten).

Telefonieren: Von Deutschland nach Österreich: 0043 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer Von Österreich nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

Medizinische Versorgung und Krankenversicherung: Deutsche Staatsbürger und Bürger anderer EU-Staaten sollten sich vor der Reise bei der Krankenkasse die Anspruchsbescheinigung E 111 besorgen, die man im Bedarfsfall in Österreich bei der örtlichen Gebietskrankenkasse gegen einen Krankenschein umtauschen kann und damit Anspruch auf dieselben Leistungen, wie in Österreich versicherte Personen hat. Für Medikamente wird eine Rezeptgebühr erhoben. Ärzte und Apotheken stehen in allen Städten, Gemeinden und grösseren Ortschaften zur Verfügung. An jeder Apotheke befinden sich Hinweise auf Nacht- und Sonntagsdienste, die abwechselnd angeboten werden. In Gebirgsorten sind Bergrettungsdienste vorhanden.

Unfälle: Es empfiehlt sich, in jedem Fall die Polizei zu rufen und einen europäischen Unfallbericht auszufüllen. Allgemeine Notrufnummern: Polizei 133, Feuerwehr 122, Rettungsdienst 112 (Handy), 114 (Telefonzelle: ein Schillingstück einwerfen). In kleineren Ortschaften sollten Sie sich an die lokalen Hilfsdienste wenden. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

Pannenhilfe: siehe dort

Wichtige Adressen:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Metternichgasse 3 A-1030 Wien Tel:
(01) 711 54
Fax:(01) 713 83 66

Botschaft der Republik Österreich
Friedrichstrasse 60 D-10117 Berlin
Tel: (030) 20 28 70
Fax:(030) 229 0569.

Österreich Information
Rotwandweg 4 D-82024 Taufkirchen
Tel:( 089) 66 67 01 00
Fax:(089) 66 67 12 01
Internet: http://www.austria-tourism.at

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Schweiz

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger: Sie benötigen einen Reisepass oder gültigen Personalausweis. Für Kinder werden der Kinderausweis oder der Eintrag im Familienpass anerkannt (bei Kindern über 10 Jahre nur mit Lichtbild). In Liechtenstein (FL) gelten die gleichen Einreisebestimmungen. Fahrzeugpapiere: Es genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein.

Verkehr und Verkehrsregeln / Geschwindigkeitsbegrenzungen: Autobahn Land-/Bundesstr. geschlossene Ortschaften:
Motorrad 120 km/h 80/100 km/h 50 km/h.
Die Autobahn- und Schnellstrassenbeschilderung ist grün.

Promillegrenze: 0,5 Promille.
Alkoholverstösse werden mit mindestens 775 Euro geahndet.

Licht: In der Schweiz muss im Tunnel und in Galerien das Licht eingeschaltet werden. Bei schlechten Lichtverhältnissen muss das Abblendlicht eingeschaltet sein. Generell nie in Tunnels wenden, Bussen von > 1000.- SFr. winken hier

Für Motorräder besteht Helmzwang.

Strassenbenutzungsgebühren und Vignetten: In der Schweiz sind die Autobahnen und wichtige Bundesstrassen gebührenplichtig. Vignettenpflichtig sind Motorfahrzeuge, Wohnwagen und Anhänger aller Art bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t. Alle grün beschilderten Strassen sind vignettenpflichtig, Ausnahmen sind signalisiert. Wo man am Bike die Vignette unterbringt, bleibt einem selbst überlassen, grundsätzlich sollte man sie allerdings nicht an ausbaufähige Teile kleben.

Besondere Vorfahrtsregeln/Geldbussen: Ab 01.01.14 gilt in der Schweiz die Lichtpflicht am Tag für alle Fahrzeuge, mit Ausnahme derjenigen, welche vor dem 1. Januar 1970 erstmals zugelassen worden sind (Tagfahrleuchten dürfen verwendet werden). Für Fahranfänger, Fahrlehrer und Berufskraftfahrer gilt ab 01.01.14 ausserdem eine strikte Promille-Grenze von 0,1. An Bergstrassen hat das aufwärtsfahrende Fahrzeug Vorrecht bei gleichem Fahrzeugtyp, leichtere Fahrzeuge müssen schweren ausweichen, Post- und Linienbusse haben grundsätzlich Vorfahrt.
Geldbussen sind extrem teuer (40km/h zu schnell auf Autobahn ca. 1300.- SFr.), Fahrverbot möglich, ebenso Beschlagnahme des Fahrzeugs. Bei gröberen Verstössen richtet sich die Busse nach dem Einkommen des Deliquenten. Kreditkarten werden von der Polizei akzeptiert.
Vorsicht vor "Tempofallen", da scheint eine Baustelle zu sein, mitnichten, es ist eine zirkusreif aufgebaute Radarfalle.

Innerhalb geschlossener Ortschaften:
1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 40 SFr 6
bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 120 SFr 11
bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 250 SFr
15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige

Ausserhalb geschlossener Ortschaften auf Autostrassen:
1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 40 SFr 6 bis
10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 100 SFr
11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 160 SFr
16 bis 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 240 SFr
> 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige

Auf der Autobahn:
1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 20 SFr
6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 60 SFr 11
bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 120 SFr
16 bis 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 180 SFr 21
bis 25 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 260 SFr
25 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige

Wie sehr die Schweiz aufgerüstet hat, soll folgende Abbildung der Blitzanlagen in Luzern demonstrieren. Das hat allerdings mit Verkehrsüberwachung aus Sicherheitsaspekten heraus nur noch am Rande zu tun. Man kann es schlicht Wegelagerei nennen:

Strassenverhältnisse für Biker: In der reichen Schweiz findet man alle Variationen bestens ausgebauter Land- und Kreisstrassen, Schotterpisten und kleine Nebensträsschen, sind v.a. in den Alpen neuerdings für den Touristenverkehr oft gesperrt.

Camper-Informationen: Für Caravan und Wohnmobile wird ein zweifaches Inventarverzeichnis verlangt, für die Einreise gelten folgende Bestimmungen: Breite 2,50 m, Länge 12 m - diese Masse gelten auch für das Befahren von Passstrassen; zu beachten sind lokale Einschränkungen z.B. Bergstrassen, die nur für Fahrzeuge bis 2,3 m vorgesehen sind. Die Gesamtgespannmasse betragen: Breite 2,50 m , Länge 18,35 m. Anhänger zur Beförderung unteilbarer Sportgeräte sind bewilligungspflichtig (erteilen die Grenzstellen). Der Anhänger muss mit einer Auflaufbremse oder mit einer Bremse versehen sein, die vom Fahrersitz aus bedient werden kann, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers das halbe Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt. Das Betriebsgewicht der Anhänger darf die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges eingetragene Anhängerlast nicht überschreiten.

Grenzübergänge und Zoll: Die Schweizer Grenzübergänge sind in der Regel für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet. Duty Free: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak; 2 l alkoholische Getränke bis 15 % Alkoholgehalt:1 l alkoholische Getränke über 15 % Alkoholgehalt. Geschenke bis zu einem Wert von 100 sfr sowie andere Waren im Wert bis zu 100 sfr (ausgenommen alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nur in o. a. Mengen abgabenfrei sind). Personen unter 17 Jahren können Geschenke im Wert von bis zu 50 sfr. zollfrei einführen. Einfuhrverbot: Drogen, Betäubungsmittel, pornographische Materialien sowie Gegenstände, die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben. Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden. Strenge Regelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter, Lebensmitteln, Tieren, Giften, Elfenbein, Schusswaffen und Munition. Geld/Devisen: Währung: 1 Schweizer Franken (sfr) = 100 Rappen oder Centimes. Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 100, 50, 20 und 10 sfr; Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 sfr sowie 50, 20 , 10 und Rappen im Umlauf. Kreditkarten: Eurocard, American Express, Master Card, Diners Club, Visa und andere gängige Internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Euroschecks: Euroschecks werden bis zu einem Höchstbetrag von 300 sfr angenommen.

Devisenbestimmungen: Keine Beschränkungen Öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 08.30 - 16.30 Uhr in den Grossstädten: Mo-Fr 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30/17.30 Uhr in ländlichen Gegenden (regionale Abweichungen möglich). Ec-Karte: Bei Verlust Schaden begrenzen und die Karte sperren lassen (siehe unten).

Telefonieren: Von Deutschland in die Schweiz: 0041 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer. Von der Schweiz nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.

Medizinische Versorgung und Krankenversicherung: Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Sozialversicherungsabkommen, welches deutschen Reisenden in der Schweiz ermöglicht, unverzüglich erforderliche Sachleistungen (ärzliche Behandlungen, Arznei usw.) zu Lasten ihrer einheimischen Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können. Dazu ist eine für die Schweiz gültige Anspruchbescheinigung nach Vordruck CH 11 notwendig, die bei der einheimischen Krankenkasse erhältlich ist. Diese Bescheinigung ist jedoch hinsichtlich ihrer Gültigkeit auf die stationäre Krankenhauspflege begrenzt. Die Kosten für ambulante Behandlungen sind zunächst vom Reisenden selbst zu bezahlen. Aufgrund des Abkommens besteht aber ein Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten durch die einheimische Krankenkasse. Da die ambulante Behandlung einen Tarifschutz ausschliesst, können die Arzthonorare bei der Behandlung deutscher Patienten erhöht werden. Zudem sind Zahnbehandlungen aus dieser Vereinbarung ausgeschlossen, d. h. alle anfallenden Kosten müssen selbst getragen werden.

Unfälle: Es empfiehlt sich in jedem Fall die Polizei zu rufen und einen europäischen Unfallbericht auszufüllen. Allgemeine Notrufnummern: Polizei - 117, Feuerwehr - 118, Rettungsdienst - 112 (Handy) - 114. Die Schweiz verfügt über das wohl beste Luftrettungssystem der Welt mit flächendeckender Heli-Versorgung, auch nachts wenn möglich! Im Gebirge sind kaum Lücken im Handy-Netz. Alarmierung schweizweit über die REGA-Zürich - 1414. Es empfiehlt sich, Gönner der REGA zu werden, kostet nur EUR 20.-/Jahr. Infos unter Rega.ch

Fahrzeugrückholung: Nötig ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen

Pannenhilfe: siehe dort

Wichtige Adressen:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Willadingweg 83 CH-3006 Bern
Tel: (031) 359 41 11
Fax:(031) 359 44 44

Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Kirchstrasse 13 D-10557 Berlin
Tel: (030) 390 40 00
Fax:(030) 391 10 30

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Estland

Allgemein:
Fläche: 45.227 km²
Hauptstadt: Tallinn
Zeitverschiebung: MEZ + 1 (MEZ+ 2 im Sommer).
Netzspannung: 220 V, 50 Hz.

Klimainformationen
Warme Sommer, Frühling und Herbst sind relativ mild. Kalte Winter ( November bis Mitte März) mit starken Schneefällen. Niederschläge ganzjährig im August ist die Niederschlagsmenge am höchsten.

Reisehinweise:
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin, Tel: 01888-170, Internet: www.auswaertiges-amt.de

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger: Mindestens noch 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültiger Reisepass oder Kinderausweis ( auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Lichtbild, im KA muss als Nationalität 'DEUTSCH' vermerkt sein) der Bundesrepublik Deutschland und Nachweis einer abgeschlossenen Auslandsreisekrankenversicherung (im Original) für einen Aufenthalt bis zu 90 Tage (innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten).

Fahrzeugpapiere: Nationaler Führerschein und nationale Zulassung ausreichend; Nationalitätskennzeichen "D" muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein (auch dann, wenn das Nummernschild die EU-Plakette enthält). Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Die Internationale Grüne Versicherungskarte ist mitzuführen (darauf achten, dass Estland auf der Rückseite eingetragen ist, erforderlichenfalls über Versicherungsgesellschaft vorab nachtragen lassen). Da mit niedrigen Deckungssummen zu rechnen ist, wird dringend angeraten, im Heimatland eine Kurzkasko- und Insassen-Unfallversicherung abzuschliessen.

Verkehr und Verkehrsregeln:
Geschwindigkeitsbegrenzungenin km/h


Autobahn Land-/Bundesstr. Geschlossene Ortschaften
PKW 110 90 50
Motorrad 110 90 50
Caravan-Gespanne 70 70 50
Wohnmobile 70 70 50

Promillegrenze: 0,0.

Häufig Geschwindigkeitskontrollen. Alle Kfz und Motorräder müssen auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden.

Telefonieren im Strassenverkehr: Das Benutzen eines Mobiltelefons ohne Freisprechanlage ist nicht gestattet.

Strassenverhältnisse für Biker: In Estland sind die Hauptstrassen und Überlandverbindungen gut ausgebaut und asphaltiert. Kleine Nebensträsschen sind geschottert, aber fest, wenns nicht dauerregnet. Estland ist ein Paradies für Enduristen, man kommt mit Strassenmaschinen aber auch gut durchs Land.

Camper - Informationen:
Campingreisen können auf eigene Faust unternommen werden. Freies Campen an der Strasse oder auf Rastplätzen ist verboten.

Grenzübergänge und Zoll:
Die wenigen Grenzübergänge sind oft überlastet. Der beste Einreiseweg besteht über den Seeweg. Fährverbindungen: Für die Anreise und den Aufenthalt in Estland sind Fährverbindungen von besonderer Wichtigkeit. Duty Free: Folgende Artikel können von Personen über 21 Jahren zollfrei nach Estland eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 20 Zigarren oder 250 g Tabak, 1 l Spirituosen, 1 l Wein, 10 l Bier. Der Tabakfreibetrag kann von Personen über 16 Jahren in Anspruch genommen werden.

Geld/Devisen:
Währung: 1 Estnische Kroon (EsK) = 100 Sents. 1 EUR = 15,66 Kronen. Banknoten sind im Wert von 500, 100, 50, 25, 10, 5, 2 und 1 Kroon im Umlauf. Münzen in den Nennbeträgen 1 Kroon sowie 50, 20, 10, 5, und 1 Sents. Geldwechsel: Die Kroon kann derzeit nur in Estland selbst gewechselt werden. Sie ist an den Euro gebunden. Kreditkarten: werden in der Regel angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Reiseschecks: können in vielen Banken eingelöst werden. Devisenbestimmungen: Unbegrenzte Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ausser Rubel. Beträge von 80.000 EsK sind deklarationspflichtig. Für Beträge über 200.000 EsK ist zudem ein Dokument erforderlich, das Auskunft über die Herkunft des Geldbetrages gibt.
Öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr. 09.30 - 16.30 Uhr.
Ec-Karte: Bei Verlust Schaden begrenzen und die Karte sperren lassen (siehe unten).
Telefonieren:
Von Deutschland nach Estland: 00372 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
Von Estland nach Deutschland : 0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.

Medizinische Versorgung und Krankenversicherung:
Für die Einreise in die Republik Estland ist eine Auslandsreisekrankenversicherung vorgeschrieben, da zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Empfohlen wird der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung.

Unfälle:
Bei einem Unfall ist immer die Polizei zu rufen und der europäische Unfallbericht auszufüllen. Allgemeine Notrufnummern: Polizei 02, Ambulance 03. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

Pannenhilfe: siehe dort.

 

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Toom-Kuninga 11, 15048 Tallinn
Tel. (06) 27 53 00
Fax: (06) 27 53 04
E-Mail: saksasaa@online.ee

Botschaft der Republik Estland
Kurfürstendamm 56
D-10707 Berlin
Tel: (030) 32 705 355
Fax:(030) 32 707 263
E-Mail: Embassy.berlin@mfa.ee

Baltisches Informations- und Tourismusbüro Berlin
Fremdenverkehrszentrale für Estland, Lettland und Litauen
Katharinenstr. 19, 10711 Berlin

Tel.  030 89009091
Fax: 030 89009092
E-Mail: http://www.baltikuminfo.de/kontakt
Internet: http://www.baltikuminfo.de

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Lettland

Allgemein:
Fläche: 64.589 km².
Hauptstadt: Riga
Zeitverschiebung: Winterzeit: Mitteleuropäische Zeit (MEZ) + 1 Std., Sommerzeit:
MEZ + 2 Std.
Netzspannung: 220 V, 50 Hz. Adapter empfohlen.

Klimainformationen
Warme Sommer, Frühling und Herbst sind relativ mild. Die Winter sind kalt (November bis Mitte März), verbunden mit starken Schneefällen. Die Niederschläge sind über das ganze Jahr verteilt.

Reisehinweise: Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin, Tel. 01888 - 170, Internet: www.auswaertiges-amt.de
Sicherheit: Angesichts der in der Region allgemein vorhandenen Kriminalität sollten die gängigen Vorsichtmassnahmen beachten werden: Pkw-Reisenden wird aufgrund der relativ hohen Diebstahlsgefahr empfohlen, den Pkw mit Wegfahrsperre und/oder Alarmanlage auszustatten; der Pkw sollte möglichst nur auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden; Gepäck niemals aus den Augen lassen; die Hinweise der Kreditinstitute zur sicheren Aufbewahrung von Kreditkarten und EC-Karten genau beachten; gleiches gilt für den Reisepass; Wertsachen besser im Safe des Hotels lassen; Dunkle und menschenleere Gassen in den späten Abendstunden meiden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger: Reisepass ist erforderlich, muss noch mindestens 2 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Kinder können auch mit dem Kinderausweis (ab 10. Lebensjahr mit Lichtbild) einreisen, im KA muss als Nationalität „DEUTSCH“ vermerkt sein. Seit dem 01.03.1999 ist für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten pro Halbjahr kein Visum mehr erforderlich. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt vorher unterrichtet wird.

Fahrzeugpapiere: Der am 01.01.1999 eingeführte EU-Führerschein wird in Lettland anerkannt. Inhaber älterer Führerscheine sollten einen internationalen Führerschein mitführen. Nationalitätskennzeichen "D" muss am Fahrzeug angebracht sein. Die Grüne Versicherungskarte hat in Lettland seit 1991Gültigkeit. Der Abschluss einer Kurzkasko- und Insassenversicherung im Heimatland wird dringend empfohlen.

Verkehr und Verkehrsregeln:
Geschwindigkeitsbegrenzungen in km/h

  Schnellstrasse ausserorts innerorts
PKW 100 90 50
Motorrad 90 90 50
Caravan-Gespanne 80 80 50
Wohnmobile      
bis 2,8 t 110 90 50
über 2,8 t 90 90 50
Auf Schnellstrassen sind Fahrräder zugelassen, ebenso muss mit Fussgängerüberwegen gerechnet werden!

Promillegrenze: 0,5.

Telefonieren im Strassenverkehr: Verbot ohne Freisprecheinrichtung.

Strassenverhältnisse für Biker: In Lettland sind die Hauptstrassen und Überlandverbindungen gut ausgebaut und asphaltiert. Kleine Nebensträsschen sind geschottert, aber fest, wenns nicht dauerregnet. Lettland ist ein Paradies für Enduristen, man kommt mit Strassenmaschinen aber auch gut durchs Land.

Camper-Informationen:
Campingreisen können auf eigene Faust unternommen werden. Freies Campen an der Strasse oder auf Rastplätzen ist verboten. 

Grenzübergänge und Zoll:
Mit Estland: Ainazi, Valka, Veclaicene. Mit Russland: Vientuli, Grebneva, Terenova. Mit Weissrussland: Paternieki, Silene. Mit Litauen: Medumi, Subate, Grenctale, Meitene, Ezere, Pludoni, Rucava.
Duty Free: Folgende Artikel können zollfrei nach Lettland eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 200 g Tabak oder 20 Zigarren; 0,5 l Spirituosen und 1 l Wein.
Einfuhrverbot: Drogen, Betäubungsmittel sowie Gegenstände, die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben. Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden.

Geld/Devisen:
Währung:1 Lat (L) = 100 Santimi. Banknoten sind im Wert von 500, 100, 50, 20, 10 und 5 l im Umlauf; Münzen im Wert von 2 und 1 L sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Santimi.
Geldwechsel: Es gibt zahlreiche Wechselstuben, vor allem in Hotels, Postämtern und Bahnhöfen. Diese schliessen im allgemeinen um 16.00 Uhr. EUR und US$ werden empfohlen.
Devisenbestimmungen: Keine Beschränkungen. 
Deklaration: Ja – bei der Einfuhr grosser Summen Fremdwährung empfohlen.
Kreditkarten: werden bislang nur in einigen Hotels und Tankstellen angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. 
Euroschecks und EC–Karten werden kaum akzeptiert.
Reiseschecks in EUR oder US-$ werden von Banken und grossen Wechselstuben angenommen.
Öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 10.00 – 18.00 Uhr. 

Ec-Karte: Bei Verlust Schaden begrenzen und die Karte sperren lassen: (siehe unten).

Telefonieren:
Von Deutschland nach Lettland: 00371 + Ortsvorwahl + Teilnehmernummer.
Von Lettland nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) +Teilnehmernummer.

Medizinische Versorgung und Krankenversicherung:
Da zwischen Lettland und Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen besteht, sollten Reisende beachten, dass deutsche gesetzliche Versicherungen für Aufwendungen in Lettland nicht zahlen. Für die Einreise in die Republik Lettland wird eine Auslandsreisekrankenversicherung empfohlen.

Unfälle:
Es muss immer die Polizei gerufen werden. Bitte füllen Sie einen europäischen Unfallbericht aus.
Allgemeine Notrufnummern: Polizei: 02, Unfallrettung: 03.
Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

Pannenhilfe: siehe dort.

Wichtige Adressen und Telefonnummern:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Basteja Bulvaris 13, LV – 1050 Riga
Tel. 00371 / 7 / 22 90 96
Tel. 00371 / 7 / 22 90 96, 
Fax: 00371 / 7 / 82 02 23
E-Mail: german@g-embassy.riga.lv 

Botschaft der Republik Lettland
Reinerzstr. 40/41, 14193 Berlin
Tel. 030 / 826 002 22
Fax: 030 / 826 002 33
E-Mail: latembger@mfa.gov.lv
Internet: www.botschaft-lettland.de

Baltisches Informations- und Tourismusbüro Berlin
Fremdenverkehrszentrale für Estland, Lettland und Litauen
Katharinenstr. 19, 10711 Berlin

Tel.  030 89009091
Fax: 030 89009092
E-Mail: http://www.baltikuminfo.de/kontakt
Internet: http://www.baltikuminfo.de

National Tourist Board of Lativa 
(Lettische Fremdenverkehrszentrale)
Pils lauk 4, LV – 1050 Riga
Tel. 00371 / 7 / 22 99 45
E-Mail: latvia-travel
Internet: Tourismusbüro

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Litauen

Allgemein:
Fläche: 65.300 km²
Hauptstadt: Vilnius
Zeitverschiebung: Mitteleuropäische Zeit (MEZ) + 1 Stunde, im Sommer + 2 Stunden
Netzspannung: 220 Volt Wechselstrom, 50 Hz

Klimainformationen
Gemässigtes Klima, Übergangszone zwischen Kontinental- und Meeresklima. Im allgemeinen eher wechselhaft. Kalte Winter, oft mit starken Schneefällen.

Reisehinweise: :
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin, Tel: 01888-170, Internet:
www.auswaertiges-amt.de

Sicherheit: Reisende mit Pkw sollten sich einer gegenüber Deutschland erhöhten Diebstahlsgefahr bewusst sein und die üblichen Vorsichtsmassnahmen beachten (möglichst bewachte Parkplätze, möglichst nichts im Auto zurücklassen etc.). Übernachtungen im Fahrzeug an unbewachten Standorten sind zu vermeiden. Alle Reisenden sollten beachten, dass Kleinkriminalität insbesondere in den von Touristen bevorzugten Städten vorkommen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger: Sie benötigen einen Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist. Kinder können auch mit dem Kinderausweis einreisen. Im Pass eingetragene Kinder werden anerkannt. Deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als 90 Tage pro Halbjahr als Touristen in Litauen aufhalten möchten, benötigen kein Visum. Da zwischen Litauen und Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen besteht, benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung. Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Fahrzeugpapiere: Nationaler Führerschein und nationale Zulassung sind ausreichend; das Nationalitäts-kennzeichen "D" muss am Fahrzeug angebracht sein. Der Internationale Führerschein, sowie das Mitführen der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, wobei diese erst 2004 gültig wird! An der Grenze wird eine Zwangsversicherung fällig, Rabatt bei Vorlage der Grünen Versicherungskarte. Der Abschluss einer Kurzkasko- und Insassenversicherung wird dringend empfohlen.
Wir mussten keine Zwangsversicherung abschliessen, warum auch immer.

Verkehr und Verkehrsregeln:
Geschwindigkeitsbegrenzungenin km/h

  Autobahn Land-/Bundesstr. Geschlossene Ortschaften
PKW 110 90 60
Motorrad 110 90 60
Caravan-Gespanne 110 70 60
Wohnmobile      
bis 3,5 t 110 90 60
über 3,5 t 110 70 60

Promillegrenze: 0,5.

Sonderregelung: Auf Landstrassen, die in Fahrtrichtung nur einen Fahrstreifen besitzen, ist die Höchstgeschwindigkeit auf 90 Km/h begrenzt. Für Pkw-Fahrer, die den Führerschein kürzer als 2 Jahre besitzen, ist die Höchstgeschwindigkeit auf 70 Km/h begrenzt. Tagsüber muss vom 1. Nov - 1. März mit Abblendlicht gefahren werden.
Feuerlöscher im Auto ist vorgeschrieben. Die Einfuhr von Benzin/Diesel im Reservekanister ist nicht erlaubt.

Telefonieren im Strassenverkehr: Verbot ohne Freisprecheinrichtung.

Strassenverhältnisse für Biker: In Litauen sind die Hauptstrassen und Überlandverbindungen gut ausgebaut und asphaltiert, es existiert sogar eine Autobahn. Kleine Nebensträsschen sind geschottert, aber fest, wenns nicht dauerregnet. Litauen ist ein Paradies für Enduristen, man kommt mit Strassenmaschinen aber auch gut durchs Land. Auf die zahlreichen Radarfallen sollte man aufpassen.

Camperinformationen
Campingreisen können auf eigene Faust unternommen werden. Freies Campen an der Strasse oder auf Rastplätzen ist verboten.

Grenzübergänge und Zoll:
Von Lettland: Sventoji-Liepaja, Joniskis-Jelgava(Riga), Pasvalys-Bauska(Riga), Zarasi-Daugavpil (St.Petersburg).
Von Weissrussland: Vilnius-Minsk Von Polen: Suwalki-Ogrodniki-Lazdijai-Warszawa, Suwalki-Szypliski-Kalvarija
Von Russland: Taurage-Sovvietsk-Kaliningrad.
Duty Free: Folgende Artikel können zollfrei nach Litauen eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak; 1 l Spirituosen oder 2 l Wein. Einfuhrverbot: Drogen, Betäubungsmittel sowie Gegenstände, die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben. Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden.

Geld/Devisen:
Währung: 1 Litas = 100 Centas. 1 EUR = 3,45 LTL. Banknoten sind im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Litas; Münzen sind in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 Litas sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Centas im Umlauf. Die Währung ist an den Euro gebunden. Geldwechsel: Geld kann in Banken oder in Foreign Tourist Service Bureau im Hotel Lietuva gewechselt werden; hier werden auch täglich die offiziellen Wechselkurse ausgehängt. Wechselstuben gibt es auch in Kaunas und in Klaipeda. Das Mitführen von EUR und US$ wird empfohlen. Reiseschecks werden von einigen Banken akzeptiert. Kreditkarten werden bislang nur in einigen Hotels und Tankstellen angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Euroschecks und EC-Karte werden nicht akzeptiert. Devisenbestimmungen: Die Einführung der Landeswährung ist unbeschränkt, die Ausfuhr auf 5.000 Litas begrenzt. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist ebenfalls unbeschränkt, Beträge im Wert von 10.000 Litas (ca. 2.500 EUR) und mehr müssen jedoch deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf 10.000 Litas begrenzt.
Öffnungszeiten der Banken: Mo.-Fr. 09.00-17.00 Uhr, einige Banken auch Sa. 09.00-13.00 Uhr.
Ec-Karte: Bei Verlust Schaden begrenzen und die Karte sperren lassen: (siehe unten).

Telefonieren:
Von Deutschland nach Litauen: 00370 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Von Litauen nach Deutschland: 81049 + Ortsvorwahl (ohne Null) +Teilnehmernummer.

Medizinische Versorgung und Krankenversicherung:
Für die Einreise in die Republik Litauen ist eine Auslandsreisekrankenversicherung vorgeschrieben, da zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland kein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Unfälle:
Es empfiehlt sich in jedem Fall die Polizei zu rufen und einen europäischen Unfallbericht auszufüllen. Allgmeine Notrufnummern: Polizei 02, Feuerwehr 01, Ambulanz 03, Telefoninformation 09. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

Pannenhilfe: siehe dort.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Sierakausko Gatve 24/8
LT -2600 Vilnius
Tel. (02) 26 36 27
Fax: (02) 23 18 12

Botschaft der Republik Litauen'
Katharinenstr. 9, 10711 Berlin
Tel.   (030) 89 06 81-0
Fax:  (030) 89 06 81-15
E-Mail: Botschaftlitauen@t-online.de

Baltisches Informations- und Tourismusbüro Berlin
Fremdenverkehrszentrale für Estland, Lettland und Litauen
Katharinenstr. 19, 10711 Berlin

Tel.  030 89009091
Fax: 030 89009092
E-Mail: http://www.baltikuminfo.de/kontakt
Internet: http://www.baltikuminfo.de

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Polen

Allgemein:
Fläche: 312 683 km²
Hauptstadt: Warszawa (Warschau)
Zeitverschiebung: Mitteleuropäische Zeit (MEZ)
Netzspannung: 220 V, 50 Hz. Adapter empfohlen.

Klimainformationen
Gemässigte, warme Sommer und kalte Winter. Im Herbst ist es meist sonnig und schon relativ frisch. Gute Wintersportbedingungen bestehen in den Sudeten und Karpaten von Dezember bis April.

Reisehinweise:
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin, Telefon: 01888-170, Internet: www.auswaertiges-amt.de

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger: Es wird der Reisepass benötigt, der noch mindestens 6 Monate gültig sein muss Für Kinder wird der Kinderausweis anerkannt (auch unter 10 Jahre nur mit Lichtbild), im KA muss "DEUTSCH" vermerkt sein. Seit dem 01.01.1999 muss jede Person, die nach Polen einreist, beweisen, dass genügend (Finanz-) Mittel vorhanden sind, um den Aufenthalt in Polen zu finanzieren. I.d.R. wird bei deutschen Staatsangehörigen eine derartige Überprüfung an der Grenze nicht vorgenommen.

Fahrzeugpapiere : Der nationale Führerschein und der Fahrzeugschein werden anerkannt. Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte ist erforderlich - bei Nichteinhaltung - Geldbussen. Für Anhänger ist eine eigene Grüne Karte erforderlich. Wir empfehlen den Abschluss einer Kurz-Kaskoversicherung, sowie einer Insassen-Unfallversicherung. Das Nationalitätskennzeichen "D" muss am Fahrzeug angebracht sein.
Wird das Fahrzeug nicht vom Eigentümer selbst benutzt, muss der Fahrer im Besitz einer Benutzungsvollmacht des Eigentümers mit Angabe des Fahrzeuges sein

Verkehr und Verkehrsregeln
Geschwindigkeitsbegrenzungen (km/h):

 
Autobahn
Schnellstrasse*
ausserorts*
innerorts
PKW 130 km/h 100/110 km/h 100/110 km/h 60 km/h
Motorrad 130 km/h 100/110 km/h 90/100 km/h 60 km/h
Caravan-Gespanne 80 km/h 80 km/h 70/80 km/h 60 km/h
Wohnmobile 130 km/h 100/110 km/h 90/100 km/h 60 km/h
bis 3,5 t 130 km/h 100/110 km/h 90/100 km/h 60 km/h
über 3,5 t
80 km/h 80 km/h 70/80 km/h 60 km/h

* eine Fahrbahn/zwei Fahrbahnen

Promillegrenze 0,2. Geldbussen sind sehr hoch!

Abblendlicht: Vom 01.10. bis 01.03. muss bei Fahrten auch bei Tage das Abblendlicht eingeschaltet sein. Motorräder müssen immer mit Abblendlicht fahren.
Parken ist in der Dunkelheit nur mit Standlicht gestattet.

Telefonieren im Strassenverkehr: Telefonieren während der Fahrt ist verboten, ausgenommen sind Freisprecheinrichtungen, bei deren Benutzung beide Hände am Steuer bleiben können. Bei Nichteinhaltung gibt es Strafen bis 1.197,22 € (ca. 1.142 EUR).

Das polnische Strassennetz ist z.T. sehr sanierungsbedürftig. Auf normalen Landstrassen wickelt sich der gesamte Verkehr inkl. LKW-Transitverkehr ab. Auf Biker wird meiner Erfahrung nach so gut wie keine Rücksicht genommen, es wird gefährlich überholt, geschnitten etc. Bis auf den schlesischen Raum und ein Teilstück zwischen Posen und Warschau gibt es in Polen keine Autobahnen. Mautgebühren in Polen: Seit dem 1. April 2000 wird auch in Polen Autobahnmaut erhoben, und zwar auf dem 61 km langen Autobahnabschnitt der A4 zwischen Krakau und Kattowitz. Für die Gesamtstrecke sind für einen PKW 8 Zloty (ca. 2 EUR) und für LKW 20 Zloty (ca. 5 EUR) zu bezahlen. Für Teilstrecken sind 4 (ca. 1 EUR) bzw. 10 Zloty (ca. 2,5 EUR) auszulegen.

Strassenverhältnisse für Biker: Zusätzlich sollte man beachten, dass trotzdem in Polen die Hauptstrassen und Überlandverbindungen gut ausgebaut und asphaltiert sind, die Strassen mit tiefen Löchern und Spurrillen der besonderen Güteklasse, sprich Tiefe, glänzen. Kleine Nebensträsschen sind teilweise asphaltiert, teilweise geschottert, aber fest, wenns nicht dauerregnet. In den Masuren fährt man z.T. noch auf den betonierten deutschen Strässchen der Vorkriegs- bzw. Kriegszeit. Polen ist sicher ist ein Paradies für Enduristen, man kommt mit Strassenmaschinen aber auch sehr gut durchs Land.

Camper-Informationen:
Für den Caravan ist eine Grüne Versicherungskarte erforderlich. Das Übernachten im Auto, Wohnwagen oder Wohnmobil ist an öffentlichen Verkehrswegen nicht erlaubt.

Grenzübergänge und Zoll:
Die Polnischen Grenzübergänge sind in der Regel für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet.
Duty Free: Folgende Artikel können von Personen über 18 Jahren eingeführt werden: 250 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak; 2 l Wein, 5 l Bier oder 0,5 l Spirituosen. 1 kg Schokolade, 2 kg Fleisch. Geschenke im Gegenwert von bis zu 100 US$. Ausfuhrverbot: Antiquitäten, die vor dem 9. Mai 1945 hergestellt wurden, dürfen nicht exportiert werden.

Geld/Devisen:
Währung: 1 Zloty (Zl) = 100 Grosny. Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20 und 10 Zl. Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 Zloty sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Grosz. Geldwechsel: Auslandswährungen können problemlos in Banken und Wechselstuben gewechselt werden. Kreditkarten: Euro Card, MasterCard, American Express, Diners Club und Visa werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Reiseschecks und Kreditkarten können nicht in Bargeld umgetauscht werden. Wechselgeld in Auslandswährungen erhält man nur, wenn der Kaufpreis 50% des Scheckwertes übersteigt. Devisenbestimmungen: Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt. Deklarationspflicht. Die Ausfuhr der Differenz von Fremdwährungen in Höhe des deklarierten Betrages ist gestattet.

Öffnungszeiten der Banken: Mo - Fr 08.00 - 16.00 Uhr, Sa 09.00 - 13.00 Uhr

Ec-Karte: Bei Verlust Schaden begrenzen und die Karte sperren lassen: (siehe unten).

Telefonieren:
Von Deutschland nach Polen: 0048 + Ortsvorwahl (ohne Null+ Teilnehmernummer.
Von Polen nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null)+ Teilnehmernummer.

Medizinische Versorgung und Krankenversicherung:
Da das mit Polen bestehende Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversicherung keine Leistungen für Besucher und Touristen vorsieht, sollten Reisende vor Antritt der Reise eine private Auslandskrankenversicherung für die Dauer ihres Polen-Aufenthalts abschliessen. Die Notrufnummer für Krankheitsfälle ist 999, hier versteht man allerdings meist nur polnisch.

Unfälle:
Es empfiehlt sich in jedem Fall die Polizei zu rufen und einen europäischen Unfallbericht auszufüllen. Allgemeine Notrufnummern: Polizei 997, Feuerwehr 998, Unfallrettung 999. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen.

Pannenhilfe: siehe dort.

Wichtige Adressen und Telefonnummern:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ul. Dabrowiecka 30
03-932 Warszawa
Tel. (022) 617 30 11 -15
Fax: (022) 617 35 82
E-Mail: germ.emb@zigzag.pl
(Nachtschaltung 022 / 617 30 17)

Botschaft der Republik Polen
Unter den Linden 72
10117 Berlin
Tel. (030) 2 20 25 51
Fax: (030) 2 29 03 58

Polnisches Fremdenverkehrsamt
Marburger Str. 1
10789 Berlin
Tel. (030) 210 09 20
Fax: (030) 210 09 214

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Rumänien

Allgemein:
Fläche: 238.391 km²
Hauptstadt: Bukarest
Zeitverschiebung: Mitteleuropäische Zeit (MEZ) + 1 Std.
Netzspannung: 220 V, 50 Hz. Adapter erforderlich.

Klimainformationen: Die Sommertemperaturen werden an der Küste durch ständige Seebrisen gemildert. In den Ebenen im Landesinnern kann es sehr heiss werden. In den Karpaten sehr kalte Winter, an der Küste im Winter mildere Temperaturen. Schnee fällt von Dezember bis März.

Reisehinweise: Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin, Tel. 01888 -170, Internet: http://www.auswaertiges-amt.de

Einreisebestimmungen: Sie benötigen einen Reisepass, der bei Einreise noch 6 Monate gültig ist. Für Kinder werden der Kinderausweis (bei Kindern über 10 Jahre nur mit Lichtbild) oder der Eintrag im Familienpass anerkannt.
Visa: Deutsche Staatsangehörige benötigen für kurzzeitige touristische Reisen nach Rumänien seit dem 01.01.2001 kein Visum mehr. Die Einreise nach Rumänien wird nur mit einem gültigen Reisepass gestattet. Kinder können auch mit einem gültigen Kinderausweis einreisen, sofern dieser ein Lichtbild enthält. Der Personalausweis gilt nicht als Passersatz.

Fahrzeugpapiere: Es genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein. Es wird empfohlen, den INTERNATIONALEN FÜHRERSCHEIN mitzuführen. Das Nationalitätskennzeichen 'D' muss am Fahrzeug angebracht sein. Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte wird vorgeschrieben. Der Abschluss einer Kurzkaskoversicherung für die Dauer des Aufenthalts im Heimatland wird dringend empfohlen.

Verkehrsregeln:

Promillegrenze: 0,0

Telefonieren im Strassenverkehr: Telefonieren während der Fahrt ist nur mit einer Freisprechanlage erlaubt, bei deren Benutzung beide Hände am Steuer bleiben können. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldstrafen.
Verkehrsaufkommen: Auf den Fernstrassen sehr hoch. Die Hauptroute Arad, Deva, Sibiu ist inzwischen wieder gut befahrbar. Die einzige Autobahn des Landes ist wegen Bauarbeiten teilweise je Richtung nur einspurig befahrbar. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, tiefe Löcher im Asphalt und unbeleuchtete Fuhrwerke können zu schweren Unfällen führen! Ersatzteile: Es wird empfohlen, einen kleinen Ersatzteilvorrat mitzunehmen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  Autobahn ausserorts innerorts
Motorrad 100 60 50
Pkw bis 1000 ccm 100 70 50
Pkw bis 1800 ccm 100 80 50
Pkw über 1800 ccm 100 90 50

Camping-Informationen: Das Übernachten auf Rastplätzen oder an der Strasse ist nicht erlaubt. Für den Caravan und das Wohnmobil sollte ein Inventarverzeichnis in doppelter Ausfertigung mitgeführt werden.

Grenzübergang/Zoll: Duty Free: Folgende Artikel können zollfrei nach Rumänien eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 200 g Tabak; 1 l Spirituosen, 4 l Wein oder Bier, Geschenke bis zum Gegenwert von 2.000Lei.

Geld/Devisen: Währung: Aufgrund der hohen Inflationsrate ändern sich die Nennbeträge von Banknoten und Münzen häufig. 1 Leu (Plural Lei) = 100 Bani. Banknoten gibt es im Wert von 100.000, 50.000, 10.000, 5.000, 1.000 und 500 Lei, Münzen im Wert von 500, 100, 50,20, 10 und 1 Lei. Leu [ROL]: 1 Euro = 32339 ROL

Geldwechsel: Besucher sollten zumindest einen Teil ihres Geldes in offiziellen Wechselstuben tauschen, obwohl Schwarzmarkt - Tauschgeschäfte in Geschäften, Restaurants und Hotels gang und gäbe sind. Unter Umständen wird jedoch ein Nachweis benötigt, dass man einen Mindestbetrag umgetauscht hat. Die Umtauschquittung muss ausserdem bei der Begleichung der Hotelrechnung vorgelegt werden, es sei denn, man bezahlt mit Gutscheinen, Kreditkarten oder Reiseschecks.
Kreditkarten: Eurocard, MasterCard, American Express, Diners Club und Visa werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der einzelnen Kreditkarte.
Reiseschecks: Werden in Hotels, Restaurants, Geschäften und Fremdenverkehrsämtern in Lei getauscht.
Devisenbestimmungen: Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt, Deklarationspflicht; die Ausfuhr ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt.
Öffnungszeiten der Banken: Mo – Fr 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
EC-/Kreditkarten: Bei Verlust Schaden begrenzen und die Karte sperren lassen: (siehe unten).

Kraftstoffpreise: 1Ltr. Super ca. 66 Ecent

Telefonieren: Von Deutschland nach Rumänien: 0040 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer. Von Rumänien nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer. In Rumänien gibt es Telefonkarten (beim Postamt oder einer Telekom-Filiale). Ferngespräche mit Telefonkarten sind erheblich preiswerter als aus den Hotels.

Medizinische Versorgung: Im allgemeinen recht gut.
Für gesetzlich Krankenversicherte besteht bei Reisen nach Rumänien kein Krankenversicherungsschutz mehr.
Unfälle: Es empfiehlt sich auf jeden Fall die Polizei zu rufen und einen europäischen Unfallbericht auszufüllen. Allgemeine Notrufnummern: Polizei 055, Unfallrettung 061, Pannenhilfe 12345, in Bukarest 927. Reparaturen werden nur aufgrund der von der Polizei ausgestellten Bescheinigung durchgeführt. Anschliessend die nächstliegende Kreisfiliale der Versicherungsgesellschaft ADAS zwecks Schadensvergütung verständigen. Für Fahrzeuge mit auffälligen Karosserieschäden muss vom Einreisezollamt, oder wenn der Schaden im Landes entstanden ist, beim zuständigen Polizeiamt eine Schadensbestätigung eingeholt werden, damit das Fahrzeug das Land verlassen kann. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

Pannenhilfe: siehe dort.

Wichtige Adressen und Telefonnummern:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Strada Rabat 21, 71272 Bukarest
Tel. (01) 230 25 80
Fax: (01) 230 58 46
e-Mail: germanembassy-bucharest@ines.ro

Botschaft der Republik Rumänien
Matterhornstrasse 79, 14129 Berlin
Tel. (030) 803 30 18/19
Fax: (030) 803 16 84
e-Mail: ro-amb.berlin@t-online.de

Rumänisches Touristenamt
Budapester Str. 20A, 10787 Berlin
Tel. (030) 241 90 41
Fax: (030) 24 72 50 20
e-Mail: romaniatour@t-online.de
Internet: http://www.romaniatour.de

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Russland (GUS)

Allgemeine Informationen:
Fläche: 17.075.400 km²
Hauptstadt: Moskau
Zeitverschiebung: Es gibt 11 Zeitzonen:
Zone 0: Kaliningrad: MEZ + 1.
Zone 1: Archangelsk, Astrakhan, St. Petersburg, Moskau: MEZ + 2.
Zone 2: Ischersk, Samara: MEZ + 3.
Zone 3: Amderma, Novyy Port: MEZ + 4.
Zone 4: Omsk: MEZ + 5.
Zone 5: Dikson: MEZ + 6.
Zone 6: Irkutsk: MEZ + 7.
Zone 7: Jakutsk, Tiksi: MEZ + 8.
Zone 8: Ochotsk, Wladiwostok: MEZ + 9.
Zone 9: Magadan, Sachalin: MEZ + 10.
Zone 10: Petropawlowsk, Port Prowidenija, Pewek: MEZ + 11.
Vom 25. März (26. März in Kaliningrad) bis 28. September werden die Uhren um eine Stunde vorgestellt.
Netzspannung: 220 V, 50 Hz., Adapter notwendig.

Klimainformationen: Nord- und Zentralrussland: Grosse jahreszeitliche Schwankungen. In Nordrussland sind Frühling und Herbst kühler als in Mitteleuropa. Im äussersten Norden streng polares Klima. Milder ist es an der Ostseeküste.
Südrussland: Kürzere Winter als im Norden. In den Steppen (Südosten) heisse, trockene Sommer und sehr kalte Winter. In der nördlichen und nordöstlichen Schwarzmeerregion sind die Winter mild. Hohe Niederschlagsmenge das ganze Jahr über.
Sibirien: Sehr kalte Winter; angenehme, kurze Sommer mit zahlreichen Niederschlägen. Frühjahr und Herbst deutlich kühler als in Mitteleuropa.
Reisehinweise. Aktuelle Informationen über die politische Situation in ihrem Urlaubsland erhalten Sie bei: Auswärtiges Amt in Berlin, Tel.: 01888-170 Internet: http://www.auswaertiges-amt.de

Einreisebestimmungen: Sie benötigen einen Reisepass, der noch mindestens drei Monate nach Beendigung der Reise gültig ist. Für Kinder wird der Kinderausweis (auch unter 10 Jahren mit Lichtbild) anerkannt. Für die GUS-Staaten ist zusätzlich für die gesamte Reisedauer und alle Aufenthaltsorte ein gültiges Touristenvisa erforderlich. Für die Erteilung des Visums müssen Sie eine Unterkunft nachweisen.

Fahrzeugpapiere: Es genügen der internationale Führerschein (nationale Zulassung ausreichend bis 1 Monat) und der Fahrzeugschein. Die Internationale Grüne Versicherungskarte gilt nicht. Viele Versicherungsgesellschaften stellen eine besondere Bescheinigung aus. Eine Kurzkaskoversicherung sollte unbedingt abgeschlossen werden.

Verkehr und Verkehrsregeln: Fahrzeuge müssen mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein. Fahrzeugen und Konvois mit Blinklicht muss das Überholen ermöglicht werden. Überholen im Bereich von Kreuzungen und Bahnübergängen ist verboten. Anhalter dürfen von Ausländern nicht mitgenommen werden. Das Nationalitätskennzeichen 'D' muss am Fahrzeug angebracht sein.

Promille: 0,0 (und das in Russland!)

Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  Autobahn ausserorts innerorts
PKW 100 90 60
Motorrad 100 90 60
Gespanne 90 90 50

Fahranfänger, die den Führerschein noch nicht länger als 2 Jahre besitzen, dürfen max. 70 km/h fahren.

Strassenbenutzungsgebühren und Vignetten: Für die Fahrt vom Grenzübergang Brest (Belarus/Weissrussland) bis Orsa wird eine Strassenbenutzungsgebühr von ca. 20 ,- Euro verlangt. Übernachten im Auto, Wohnwagen oder Campmobil an öffentlichen Verkehrswegen ist nicht erlaubt. Das gilt auch für die Autobahnparkplätze.

Grenzübergang/Zoll: Duty Free: Folgende Artikel können zollfrei in die Russische Föderation eingeführt werden: 1.000 Zigaretten oder 1.000 g Tabakwaren; 1,5 l Spirituosen und 2 l Wein; Parfüm für den persönlichen Gebrauch; Geschenke und andere Waren bis zu einem Wert von 10.000 US Dollar. Anmerkung: Bei der Einreise muss eine Zolldeklaration ausgefüllt werden, die bei der Ausreise aufgehoben werden muss. Auf diesem Formular müssen alle eingeführten privaten Gegenstände, einschl. Währungen und Wertgegenstände, vermerkt werden. Bei genauer Zollkontrolle können die Zollformalitäten sehr langwierig sein. Die Ausfuhrbestimmungen sind sehr streng; es ist ratsam, sich bereits bei der Einreise nach den aktuellen Regelungen zu erkundigen. Einfuhrverbot: Waffen, Munition, Narkotika, Drogen und alles, was als Zubehör für den Drogenkonsum betrachtet werden kann, Pornographie, unmoralische oder subversive Artikel, Gegenstände Dritter, die für diese Person importiert werden sollen, Tiere, Obst und Gemüse. Einzelheiten von der Botschaft.

Geld/Devisen: Währung Rubel [Rbl]; 1 Euro = 31.03 Rbl. Banknoten sind im Wert von 500, 100, 50 und 10 Rbl im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen von 5, 2 und 1 Rbl. Aufgrund der astronomischen Inflationsrate sind Kopeken nicht mehr im Umlauf.
Geldwechsel: Fremdwährungen sollten nur in offiziellen Wechselstuben und Banken umgetauscht werden. Jeder Geldwechsel muss auf dem Deklarationsformular vermerkt werden, und alle Quittungen sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Geldwechsel ausserhalb der Bankzeiten ist in internationalen Hotels und am Moskauer Flughafen Scheremetjewo möglich. Kreditkarten: Alle internationalen Kreditkarten wie American Express, Diners Club, Eurocard und Visa werden in grösseren Hotels, Läden und Restaurants, in denen mit harter Währung bezahlt werden kann, akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks: Im allgemeinen sollten Reiseschecks mitgenommen werden. Für Moskaubesuche und für Einkäufe in den besonderen Läden, in denen man mit westlicher Währung bezahlen kann, wird allerdings Bargeld empfohlen.
Devisenbestimmungen: Die Ein- und Ausfuhr von Rubel ist auf 40.000 Rbl. Beschränkt. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt, es besteht jedoch Deklarationspflicht. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf den deklarierten Betrag beschränkt.
Öffnungszeiten der Banken: Mo - Fr 09.30 - 17.30 Uhr.
Kreditkarten: Bei Verlust Schaden begrenzen und die Karte sperren lassen: (s. unten)

Telefonieren: Von Deutschland nach GUS: 007 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer. Von GUS nach Deutschland: 8 10 49 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer (Telefongespräche werden in den Hotels oder bei den Hotels oder bei den Postämtern vermittelt) + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.

Medizinische Versorgung: Für die Einreise in die Russische Föderation ist eine Auslandsreisekrankenversicherung vorgeschrieben, da zwischen der Bundesrepublik Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Unfälle: Bei einem Unfall muss sofort die Miliz und Intourist, sowie die staatliche Versicherungsgesellschaft "Ingosstrakh" benachrichtigt werden.

Allgemeine Notrufnummern: Miliz 02, Ingosstrakh 095/ 233 2070.

Pannenhilfe: siehe dort.

Wichtige Telefonnummern und Adressen:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Mosfilmowskaja 56
RF-119285 Moskau
Tel. (095) 937 95 00
Fax: (095) 938 23 54
e-Mail: germanmo@aha.ru
Internet: http://www.germany.org.ru

Botschaft der Russischen Föderation
Unter den Linden 63 - 65
D- 10117 Berlin
Tel. (030) 229 11 10
Fax:(030) 229 93 97
e-Mail: russembassy@trionet.de
Internet: http://www.russische-botschaft.de
Konsularabteilung
Behrenstr. 66
D-10117 Berlin
Tel. (030) 229 12 07
Fax: (030) 22 65 19 99

Generalkonsulat der Russischen Föderation (mit Visumerteilung)
Am Kickerlingsberg 18,
D-04105 Leipzig
Tel. (0341) 585 18 76
Fax:(0341) 564 95 89
e-Mail: rusgenkon_leipzig@t-online.de
Konsulat der Russischen Föderation (mit Visumerteilung)
Seidelstrasse 28
D-80335 München
Tel. (089) 59 25 28
Fax:(089)550 38 28
Generalkonsulat der Russischen Föderation (mit Visumerteilung)
Am Feenteich 20
D-22085 Hamburg
Tel. (040) 229 53 01
Fax:(040) 229 77 27
e-Mail: general.konsulat-hamburg@debitel.net

Intouristik
13/1 Milyutinsky Per.,
RF-101000 Moskau
Tel. (095) 923 85 75, 232 24 24
Fax:(095) 234 37 78
e-Mail: info@intourist.ru
Internet: http://www.intourist.ru

Russian National Tourism Office
Dudenstr. 78, 10965 Berlin
Tel. (030) 78 60 00 40
Fax: (030) 78 60 00 41
e-Mail: info@russlandinfo.de
Internet: http://www.russlandinfo.de

Olympia-Reisen
Siegburger Strasse 49
D-53229 Bonn
Tel. (0228) 40 00 30
Fax: (0228) 46 69 32
e-Mail: info@olympia-reisen.com
Internet: http://www.olympia-reisen.com

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Slowakei

Allgemeine Informationen:
Fläche: 49.036 km².
Hauptstadt: Bratislava
Zeitverschiebung: Mitteleuropäische Zeit (MEZ); auch in der Slowakischen Rep. gilt die europäische Sommerzeit.
Netzspannung: 220 Volt, 50 Hertz. Adapter empfohlen.

Klimainformationen: Ausgeprägter Wechsel zwischen den vier Jahreszeiten. Randerhebungen mit feuchtem Gebirgsklima; warme Sommer und kalte Winter. Die wärmsten Monate sind Juli und August mit Temperaturen bis 30°C; die Kältesten sind Januar und Februar mit durchschnittlichen Temperaturen von minus 2°C.

Reisehinweise:
Wichtige Meldungen, Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes:
Die Slowakische Republik ist grundsätzlich ein sicheres Reiseland. Reisende werden jedoch auf die erhöhte Diebstahlgefahr bei Pkw-Reisen hingewiesen. Insbesondere neuere Fahrzeuge der Marken BMW, Mercedes, Audi und VW mit ausländischen Kennzeichen sind hochgradig gefahrdet, selbst wenn sie mit elektronischer Wegfahrsperre versehen sind. Kleinkriminalitat in Form von Taschendiebstahl und Wageneinbruch kommt vereinzelt vor. Auch Diebstähle in Hotels sind nicht auszuschliessen.
Aktuelle Informationen über die politische Situation in ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin, Tel. 01888 / 170, Internet: http://www.auswaertiges-amt.de
Sicherheit: Reisende müssen auf die erhöhte Diebstahlgefahr bei Pkw-Reisen hingewiesen werden. Insbesondere neuere Fahrzeuge der Marken BMW, Mercedes, Audi und VW mit ausländischen Kennzeichen sind hochgradig gefährdet, selbst wenn sie mit elektronischer Wegfahrsperre versehen sind.

Einreisebestimmungen: Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis, der mindestens noch drei Monate nach Reiseende gültig ist. Für Kinder wird der Kinderausweis oder der Eintrag im Familienpass anerkannt (bei Kinder über 4 Jahren nur mit Lichtbild). In KA muss "DEUTSCH" vermerkt sein. Jugendliche ab 15 Jahren benötigen einen eigenen Reisepass oder Personalausweiss.

Fahrzeugpapiere: Es genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein. Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Nationalitätskennzeichen 'D' muss am Fahrzeug angebracht sein (auch dann, wenn bereits im Nummernschild das europ. D-Zeichen enthalten ist).

Verkehr und Verkehrsregeln:

Promillegrenze: 0,0.

Telefonieren im Strassenverkehr: Telefonieren während des Fahrens ist verboten, ausgenommen sind Freisprecheinrichtungen, bei deren Benutzung beide Hände am Steuer bleiben können.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  Autobahn ausserorts innerorts
PKW 130 90 60
Motorrad 90 90 60
Caravan-Gespanne 80 80 60
Wohnmobile      
bis 3,5 t 130 90 60
bis 6 t 80 80 60

Strassenbenutzungsgebühren und Vignetten: Motorräder sind von der Autobahngebühr befreit.

Camping-Informationen: Übernachten ist nur auf gekennzeichneten Rast-Parkplätzen erlaubt. Der Caravan darf eine Höhe von 4 m und eine Breite von 2,50 m nicht überschreiten, für die Gesamtlänge besteht keine Vorschrift. Es ist empfehlenswert, für Caravan und Wohnmobil ein Inhaltsverzeichnis mitzuführen. Weitere Auskünfte erteilt die Slowakische Camping- und Caravaning Gesellschaft, Junácka 6, SK-832 02 Bratislava. Tel. (07) 49 24 92 26, Fax: (07) 49 24 95 68. Wird das Fahrzeug nicht vom Eigentümer selbst benutzt, muss der Fahrer im Besitz einer Benutzungsvollmacht sein.

Duty Free: Folgende Artikel können zollfrei in die Slowakische Republik eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren (nur Personen über 18 Jahren); 1 l Spirituosen, 2 l Wein (nur Personen über 18 Jahren); 500 ml Parfüm oder 250 ml Eau de Toilette; Geschenke im Wert von bis zu 3.000 Sk. Einfuhrverbot: Drogen; Betäubungsmittel; pornographische Materialien sowie Gegenstände, die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben. Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden.
Geld/Devisen: Währung: 1 Slovenská koruna (Sk) oder Slowakische Krone = 100 Halierov (Einzahl: Heller). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 1.000, 500, 100, 50 und 20 Sk; Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 2 und 1 Sk sowie 50, 20 und 10 Halierov
Geldwechsel: Fremdwährungen (einschl. Reiseschecks) können in allen Zweigstellen der Banken, Wechselbüros, grösseren Hotels und an den Grenzübergängen umgetauscht werden. Ec-Karten: werden bei allen grossen Banken akzeptiert.
Devisenbestimmungen: Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen ist auf den Gegenwert von 150.000 Sk beschränkt, es besteht Deklarationspflicht.
Öffnungszeiten der Banken: Mo.-Fr 08.00- 17.00 Uhr.
Kreditkarten: Bei Verlust Schaden begrenzen und die Karte sperren lassen: (s. unten)
Währung Slowakische Krone [Sk] 1 Euro = 43.95 Sk

Kraftstoffpreise: 1 Ltr. Super ca. 66 Ecent.

Telefonieren: Von Deutschland in die Slowakische Republik: 00421 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer. Von der Slowakischen Republik nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.

Medizinische Versorgung: Arztbesuche und Krankenhausrechnungen sind bar zu bezahlen. Da zwischen der Slowakei und der BRD kein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden Aufwendungen in der Slowakei von deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen nicht bezahlt.
Es wird dringend zu einer Auslandsreise-Krankenversicherung geraten.
Unfälle: Es empfiehlt sich in jedem Fall, die Polizei zu rufen und einen europäischen Unfallbericht auszufüllen. Kfz mit sichtbaren Karosserieschäden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land verlassen, daher bei der Einreise an der Grenze bzw. an der slowakischen Unfallstelle von der Grenzpolizei/Polizei ausstellen lassen. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen.

Allgemeine Notrufnummern: Polizei 158, Notarzt 155.

Pannenhilfe: siehe dort.

Wichtige Adressen und Telefonnummern:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Hviezdoslavov Nám. 10, Sk-81303 Bratislava
Tel. (02) 54 41 96 40 – 43
Fax: (02) 54 41 96 34
e-Mail: public@germanembassy.sk
Internet: http://www.germanembassy.sk

Botschaft der Slowakischen Republik
Leipziger Str. 36, 10117 Berlin
Tel. (030) 204 45 38
Fax: (030) 208 24 59
e-Mail: sk.emb.berlin@tpp24.net

Slowakische Agentur für Tourismus
Námestie L. Stura 1, PO Box 35, SK-974 05 Banská Bystrica
Tel. (088) 413 614 68
Fax: (088) 413 61 49
e-Mail: sacr@sacr.sk
Internet: Slovakia Travel

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Tschechien

Allgemeine Informationen:
Fläche: 78.864 km²
Hauptstadt: Praha (Prag)
Zeitverschiebung: MEZ (MEZ + 1 im Sommer)
Netzspannung: 220 Volt, 50 Hz

Klimainformationen: Ausgeprägter Wechsel zwischen den Jahreszeiten. Warme Sommer, milde Winter.

Reisehinweise: Aktuelle Informationen über die politische Situation in ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin, Tel. 01888-170, Internet: www.auswaertiges-amt.de

Sicherheit: Angesichts häufiger Autodiebstähle und –aufbrüche empfiehlt es sich, Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossene Garagen oder auf (bewachte) Hotelparkplätze abzustellen. Von aussen deutlich sichtbare Wegfahrsperren (z.B. Lenkradkrallen), leere Innenräume und andere Diebstahlsicherungen anzeigen. Taschendiebstähle sind in den Urlaubsgebieten, besonders in Prag, an der Tagesordnung. Taxifahrten: Bitte rufen Sie nur telefonisch bestellte Funktaxis.

Einreisebestimmungen: Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis, der mindestens noch drei Monate nach Reiseende gültig ist. Für Kinder wird der Kinderausweis oder der Eintrag im Familienpass anerkannt (immer mit Lichtbild). Seit dem 01.01.2000 kann bei der Einreise ein Nachweis ausreichender Finanzmittel für die Zeit des geplanten Aufenthalts und für die Rückreise gefordert werden. Als angemessen gilt derzeit ein Mindestbetrag von Kè. 1.060 pro Person und Tag. Ebenfalls nachzuweisen ist eine für die Tschechische Republik gültige Krankenversicherung.

Fahrzeugpapiere: Es genügen der nationale Führerschein und der Fahrzeugschein. Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte ist Pflicht und sie muss unterschrieben sein.

Verkehr und Verkehrsregeln: Geschwindigkeitskontrollen: Im Grenzbereich strenge Kontrollen - vorgegebene Geschwindigkeiten genau einhalten!

Promillegrenze: 0,0.

In den Wintermonaten muss das Abblendlicht auch am Tage eingeschaltet sein. Telefonieren im Strassenverkehr: Zur Zeit ist kein Verbot bekannt. Über ein Gesetz wird aber bereits beraten, Stand: 13.08.2002

Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  Schnellstrasse ausserorts innerorts
PKW 130 90 50
Motorrad 130 90 50
Caravan-Gespanne 80 80 50
Wohnmobile      
bis 3,5 t 130 90 50
über 3,5 t 80 80 50

Strassenbenutzungsgebühren und Vignetten: Motorräder sind von der Autobahngebühr befreit.

Camping-Informationen: Freies Campen ist in Tschechien verboten. Der Caravan darf eine Höhe von 4 m und eine Breite von 2,50 m nicht überschreiten. Es ist empfehlenswert, für Caravan und Wohnmobil ein Inhaltsverzeichnis mitzuführen.

Grenzübergang/Zoll: Die wichtigsten tschechischen Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet. Duty Free: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos und 50 Zigarren und 250 g Tabakwaren ( nur Personen über 16 Jahre) 1 l Spirituosen, 2 l Wein (nur Personen über 18 Jahre), 50 ml Parfüm oder 250 ml Eau de Toilette, Geschenke und Artikel für den persönlichen Gebrauch. Anmerkung: Die eingeführten Waren einschliesslich der zollfreien Artikel sollten den Wert von 3000 Kc nicht überschreiten. Ausfuhrbeschränkungen: Kunstgegenstände, Antiquitäten und Kulturgüter. Tiere und Pflanzen dürfen nur gegen Vorlage von entsprechenden Ausfuhrdokumenten ausgeführt werden. Einfuhrverbot: Drogen, Betäubungsmittel, pornographische Materialien sowie Gegenstände, die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben. Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden.

Geld/Devisen: Währung: 1 Koruna Ceská (Kc) oder Tschechische Krone = 100 Heller (Háleru). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200, 100, 50 und 20 Kc; Münzen sind in den Nennbeträgen 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Kc sowie 50, 20 und 10 Heller im Umlauf. 1 Euro = 30.53 Kc
Geldwechsel: Fremdwährungen (einschl. Reiseschecks) können in allen Zweigstellen der Banken, Wechselbüros, grösseren Hotels und an Grenzübergängen umgetauscht werden. Kreditkarten: American Express, Diners Club, Visa, Eurocard und MasterCard werden in Geldautomaten, grösseren Hotels, einigen Restaurants und Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. EC-Karte: werden bei allen grossen Banken akzeptiert. Devisenbestimmungen: Keine Beschränkungen
Öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 08.00 – 18.00 Uhr
EC- / Kreditkarten: Bei Verlust Schaden begrenzen und die Karte sperren lassen: (s. unten)

Kraftstoffpreise: 1 Ltr. Super ca. 91 Ecent.

Telefonieren: Von Deutschland in die Tschechische Republik: 00420 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer. Von der Tschechischen Republik nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.

Medizinische Versorgung: Seit dem 1. September 2002 gilt das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Tschechischen Republik. Somit muss der Reisende keine Auslandskrankenversicherung mehr nachweisen. Den erforderlichen Auslandskrankenschein erhält man bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Da nicht alle Kosten im Ausland von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, empfiehlt sich eine Auslandskrankenversicherung.
Unfälle: Es empfiehlt sich in jedem Fall die Polizei zu rufen und einen europäischen Unfallbericht auszufüllen.
Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!
Allgemeine Notrufnummern: Polizei – 158, Feuerwehr 150, Rettungsdienst 155. Bei Unfällen in Prag ist der Unfallarzt unter der Nr. 242424 zu erreichen.

Pannenhilfe:

Wichtige Adressen und Telefonnummern:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Vlasská 19, Malá Strana,
CZ- 118 01 Prag 1
Tel. (02) 57 11 31 11
Fax: (02) 57 53 40 56

Botschaft der Tschechischen Republik
Wilhelmstr. 44,
10117 Berlin
Tel. (030) 22 63 80
Fax: (030) 229 40 33
http://www.mfa.cz/berlin
e-Mail: berlin@embassy.mzv.cz

Tschechische Zentrale für Tourismus in Deutschland
Karl -Liebknecht Str. 34,
10178 Berlin
Tel/Fax: (030) 204 47 70
e-Mail: tourinfo@czech-tourist.de
Internet: http://www.czech-tourist.de

Tschechische Zentrale für Tourismus
Vinohradská 46, Po Box 32,
12041 Prag 2
Tel. (02) 24 22 12 00
Fax: (02) 24 224 22 00
e-Mail: info@dtihk.cz

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Ungarn

Allgemeine Informationen:
Fläche: 93.030 km².
Hauptstadt: Budapest
Zeitverschiebung: Mitteleuropäische Zeit (MEZ)
Netzspannung: 220 V, 50 Hz.

Klimainformationen: Gemässigtes Kontinentalklima mit heissen Sommern und kalten Wintern. Herbst und Frühling sind mild. Ganzjährig Niederschläge. Reisehinweise Aktuelle Informationen über die politische Situation in ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin, Tel: 01888-170 Internet: http://www.auswaertiges-amt.de

Sicherheit: Die Zahl der Autodiebstähle hat in den letzten Jahren zugenommen. In Budapest werden täglich ca. 30-40 Kfz gestohlen. Auf der E60 und der E75 gab es Fälle von "Carjacking" - Kontrolle durch falsche Polizisten. Touristen sollen nur anhalten, wenn der Polizist eine lückenlose Uniform trägt und einen Dienstwagen dabei hat. Die M1 (Grenze Österreich/Slowakei bis Budapest) ist bei Trickbetrügern beliebt. Beim Überholen machen sie durch Zeichen auf vermeintliche Schäden am Kfz aufmerksam. Falls der Betroffene anhält, erscheinen "freundliche Helfer". Während der oder die Täter das Opfer ablenken, wird vom anderen der Wagen ausgeraubt. Das Auswärtige Amt empfiehlt ferner, auf der Autobahn von Wien kommend nicht in Ungarn hinter der Grenze zu rasten oder zu tanken, sondern dies noch in Österreich zu tun. Touristen sind schon häufiger unmittelbar hinter der ungarischen Grenze Opfer von Taschendieben und Raubüberfällen geworden.

Einreisebestimmungen: Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis der noch mindestens 6 Monate gültig ist. Für Kinder werden der Kinderausweis anerkannt (bei Kindern zwischen 6 und 16 Jahren mit Lichtbild). Im Kinderausweis muss als Nationalität "DEUTSCH" vermerkt sein.

Fahrzeugpapiere: Es genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein. Das Nationalitätskennzeichen 'D' muss am Fahrzeug angebracht sein (auch dann, wenn das Kennzeichen bereits die EU-Plakette enthält). Das Mitführen der internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Es besteht Haftplichtversicherungszwang. Personen die nicht Eigentümer der benutzten Kfz sind, benötigen vom Eigentümer unbedingt eine Nutzungsvollmacht.

Verkehr und Verkehrsregeln:

Promille: 0,0

Mit Abblendlicht ist ausserhalb geschlossener Ortschaften auch tagsüber zu fahren (gilt auch für Kfz). Gelbe Fahrbahnmarkierung am Fahrbahnrand heisst Halteverbot (bei Verstössen gegen Halte- oder Parkverbote muss mit sofortigem Abschleppen gerechnet werden, teuer). Überholverbot in Kurven, auf Kreuzungen und an Eisenbahnübergängen. Seit 01.05.2001 gelten in Ungarn neue Verkehrsbestimmungen. Diese sehen unter anderem vor, dass Autofahrer im Winter Schneeketten mitführen müssen. Autoreisenden ohne Schneeketten kann bei besonders widrigen Strassenverhältnissen die Einreise nach Ungarn verwehrt werden. Pkw mit Schneeketten dürfen nicht schneller als 50 km/h unterwegs sein.
Telefonieren im Strassenverkehr: Telefonieren während des Fahres ist verboten, ausgenommen sind Freisprechanlagen, bei deren Benutzung beide Hände am Steuer bleiben können.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  Schnellstrasse ausserorts innerorts
PKW 130 90/100 50
Motorrad 130 90/100 50
Caravan-Gespanne 80 70/70 50
Wohnmobile      
bis 3,5 t 130 90/100 50
über 3,5 t 120 80/80 50

Strassenbenutzungsgebühren und Vignetten:

Camping-Informationen: Freies Campen ist in ganz Ungarn verboten. Es gelten folgende Caravan-Gespanne-Abmessungen: Höhe 4 m, Breite 2,50 m, erlaubte Gesamtlänge maximal 18 m.

Grenzübergang/Zoll: Die wichtigsten Grenzübergänge nach Ungarn sind Tag und Nacht geöffnet. Duty Free: Folgende Artikel können zollfrei nach Ungarn eingeführt werden: 500 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak; 1 l Spirituosen und 2 l Wein und 5 l Bier; Geschenke bis zu einem Wert von 270.000 Ft. Einfuhrverbot: Besteht für Fleisch, Fleisch- und Milchprodukte in nicht konserviertem Zustand (auch nicht in Konservendosen sterilisierte Waren). Rauschgift, Horrorvideos sowie pornographische Erzeugnisse. Die Ausfuhr von kulturellen Kunstgegenständen, Edelmetallen und Waren ist nur mit Sondergenehmigung möglich. Näheres durch die ungarischen Zollstellen oder die ungarische Nationalbank. Drogen, Betäubungsmittel sowie die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben. Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden.

Geld/Devisen: Währung: 1 Forint (Ft) = 100 Filler. 1 Euro = 243.45 Ft. Banknoten gibt es im Wert von 10.000, 5.000, 2.000, 1.000, 500 und 200 Ft. Münzen sind in den Nennbeträgen 100, 50, 20, 10 und 2 Ft im Umlauf. Einige Gedenkmünzen sind ebenfalls gesetzliche Zahlungsmittel.
Geldwechsel: Fremdwährungen kann man in Hotels, Banken, an Flughäfen, Bahnhöfen und in einigen Reisebüros und Restaurants umtauschen. Man sollte alle Umtauschquittungen aufheben und kein Geld auf dem Schwarzmarkt wechseln.
Kreditkarten: Bei Verlust Schaden begrenzen und die Karte sperren lassen: (s. unten).
Devisenbestimmungen: Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 350.000 Ft beschränkt, Deklarationspflicht. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt, Deklarationspflicht. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt. Es besteht kein Zwangsumtausch. Bis zu 50 % des ursprünglich in die Landeswährung getauschten Betrages kann bei authorisierten Banken zurückgetauscht werden (Höchstbetrag 450 US Dollar).
Öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 09.00 - 14.00 Uhr.

Kraftstoffpreise: 1Ltr. Super ca. 98 Ecent

Telefonieren: Von Deutschland nach Ungarn: 0036 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer. Von Ungarn nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.

Medizinische Versorgung: Das deutsch-ungarische Sozialhilfeabkommen ist am 20.05.2000 in Kraft getreten; demnach besteht Versicherungsschutz für alle deutsche Staatsangehörigen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind. Wegen mangelnder Erfahrung der praktischen Anwendung des Abkommens rät das Auswärtige Amt, auf Auslands-Krankenversicherung zu achten.
Unfälle: Es empfiehlt sich in jedem Fall die Polizei zu verständigen und einen europäischen Unfallbericht auszufüllen. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!
Allgemeine Notrufnummern in Ungarn: Polizei 107, Unfallrettung 104.

Pannenhilfe: siehe dort. In Budapest erreicht man den Pannendienst unter der Telefon-Nr. 1 26 06 68. Auf den Landstrassen wird die Pannenhilfe mittels der Notrufkarte "Segélykérö lap" angefordert. Diese Notrufkarten sind an der Grenze oder dem ungarischen Autoclub (Magyar Autoklub) erhältlich.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Stefania ut 101 - 103
H-1142 Budapest XIV
Tel. (01) 467 35 00
Fax:(01) 467 35 05

Botschaft der Republik Ungarn
Unter den Linden 76
D-10117 Berlin
Tel. (030) 20 31 00
Fax:(030) 20 31 01 05
http://www.ungarische-botschaft.de

Ungarisches Tourismusamt
Karl – Liebknecht – Str. 34
10178 Berlin
Tel. (030) / 24 31 46 0
Fax: (030) / 24 31 46 13
E-Mail: ungarn.info.berlin@t-online.de
Internet: http://www.ungarn-tourismus.de

Ungarisches Tourismusamt
Dom-Pedro-Str. 17
80637 München
Tel.: (089) 12 11 53 30
Tel.: 0 1805 14 01 50 (für Anforderung von Prospektmaterial)
Fax : (089 ) 12 11 52 51
E-Mail: ungarn.info.muc@t-online.de
Internet: http://www.ungarn-tourismus.de

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Bei Verlust von Ec- und Kreditkarten hier einige nützliche Rufnummern:

EC-Karte: 0 1805 / 02 10 21
American Express: 069 / 97 97 10 00
Diners Club: 069 / 661 660
Euro-/ MasterCard: 069 / 79 33 19 10
Visacard Weltweit: 001 / 410 581 38 36
Visacard Deutschland: 0800 / 814 91 00
Visacard Deutschland: 069 / 66 30 50
1. Sperrdienst unter Zeugen anrufen
2. Zeitpunkt des Anrufs und Namen des Gesprächspartner aufschreiben
3. Schriftliche Bestätigung der Verlustmeldung anfordern
4. Verlust bei der örtlichen Polizei melden, zusätzlich ein Protokoll anfertigen lassen.