Ab
1. Mai 2004: Die nachfolgenden Informationen beinhalten keinen Anspruch auf Richtigkeit, bitte deshalb vor der Reise die aktuelle Rechtslage recherchieren! |
Hinweise zur Warnwestenpflicht
Bussgelder in Europa, eine Übersicht
Deutschland
|
Tempo-Beschränkungen:
Innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h.
Ausserhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h auf Landstrassen, auf mehrspurigen Strassen und Autobahnen gelten 130 km/h 'Richtgeschwindigkeit' Geldbussen sind sehr moderat nach festgelegten Tarifen, Punkteeintrag in Zentralregister nur für Inländer, Fahrverbot möglich. Viele Verbots- und Gebotsschilder sind kennzeichnend für das 'Land der hunderttausend Vorschriften'. Pannenhilfe: siehe dort. |
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger: Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Für Kinder werden der Kinderausweis (bei Kindern über 10 Jahren mit Lichtbild) oder der Eintrag im Familienpass anerkannt. Für Andorra (AND) und Monaco (MC) gelten die gleichen Einreisebestimmungen. Fahrzeugpapiere: Es genügen der nationale Führerschein und der Fahrzeugschein; das Mitführen der Grünen Versicherungskarte wird dringend empfohlen. Verkehr
und Verkehrsregeln: Geschwindigkeitsbegrenzungen in km/h: Nach der Katastrophe im Mont-Blanc-Tunnel wurde dessen Durchfahrt neu reglementiert: Aktueller Stand sind Sicherheitsabstände von 150m zwischen den Fahrzeugen, deren Unterschreitung erhebliche Geldbussen zur Folge haben. Promillegrenze: 0,5. Strassenbenutzungsgebühren: Autobahnen sind Mautpflichtig. Strassenverhältnisse für Biker: In Frankreich findet man alle Variationen gut ausgebauter Land- und Kreisstrassen, Schotterpisten und kleine Nebensträsschen, wo in Deutschland meistens ein Verbotsschild lauert, v.a. im Gebirge, sind ebenso im reichlichen Angebot. Frankreich ist ein Paradies für Enduristen. Camper-Informationen: Wohnmobile und Caravan-Gespanne können bis zu einer Länge von 18 m einschliesslich Zugwagen und einer Breite von 2,50 m ungehindert einreisen. Wer eine Nacht an einer französischen Autobahn verbringen will, kann sich auf einen Parkplatz stellen. Aber aufgepasst: Ein Autobahnticket ist nur befristet gültig. Länger als eine Nacht sollten Sie nicht stehenbleiben. Allerdings wird vom freien Campen abgeraten.Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der Französische Campingverband: Federation de Camping et Caravaning, 78 Rue de Rivoli, 75004 Paris, Tel. (01) 42 72 84 08. Grenzübergänge und Zoll: Die französischen Grenzzöllämter sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet. Duty Free: Es gibt keine Beschränkungen mehr für die private Wareneinfuhr. Es wurden jedoch folgende Richtmengen festgesetzt, bei deren Überschreiten gewerblicher Handel vermutet wird.: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Tabak; 90 l Wein, 10 l Spirituosen, 20 l alkoholische Getränke (höchstens 22%), 110 l Bier. Einfuhrverbot: Goldgegenstände, ausgenommen sind persönliche Schmuckstücke mit einem Gewicht von unter 500 g. Geld/Devisen: Ab 01.01.2002 gilt der Euro als offizielles Zahlungsmittel. Geld/Währung: Geldwechsel: Einige Hotels sind berechtigt, Geld zu wechseln. Die Credit Mutuel und Credit Agricole (vergleichbar mit den deutschen Sparkassen) haben relativ lange Öffnungszeiten. Laut Gesetz dürfen Hotels und Geschäfte in der Regel keine ausländischen Währungen annehmen. Kreditkarten: Eurocard, American Express, MasterCard, Diners Club und Visa werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Euroschecks: Garantiehöchstbetrag 1400 FF. Reiseschecks werden fast überall angenommen. Devisenbestimmungen: Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr der Landeswährung. Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist ebenfalls gestattet. Bargeld im Gegenwert von über 50.000 FF muss jedoch deklariert werden. Öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr. ec-Karte: Bei Verlust Schaden begrenzen und die Karte sperren lassen (siehe unten). Telefonieren: Von Deutschland nach Frankreich: 0033 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer Von Frankreich nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer. Medizinische Versorgung und Krankenversicherung: Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet, die Kosten sind dementsprechend hoch. Die Anspruchsbescheinigung E 111 gilt, sollte jedoch nicht älter als 12 Monate sein. Die Behandlung erfolgt gegen die Vorlage der Anspruchsbescheinigung E 111, die Kosten werden zum grössten Teil vom Krankenversicherungsträger vor Ort zurückerstattet. Unfälle: Bei Unfällen mit Sachschaden zieht man einen gerichtlich zugelassenen französischen Sachverständigen hinzu, ohne dessen Gutachten französische Versicherungsgesellschaften nur selten zu Zahlungen bereit sind. Das Formular "Constat a l`amiable" (gütliche Einigung) kann sehr hilfreich bei Sprachschwierigkeiten sein. Es ist an Tankstellen erhältlich. Allgemeine Notrufnummern in Frankreich: Polizei 17, Feuerwehr 18, Rettungsdienst 112 (Handy), 15. Achtung - Gebührenplichtige Strassen: Abschlepphilfe oder Pannenhilfe kann nur über die Notrufsäulen gerufen werden. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen! Pannenhilfe:siehe dort Wichtige Adressen: Botschaft
der Bundesrepublik Deutschland Botschaft
der Französischen Republik Maison
de la France (Fremdenverkehrsamt) |
Bedeutung
häufiger Begriffe
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Deviation |
Umleitung
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Ralentir |
langsam
fahren
|
Passage interdit / Route barree |
gesperrt
|
Rappel |
'erinnere
Dich' (meist an Tempolimit)
|
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger: Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis. Kinder benötigen einen Kinderausweis (im KA muss als Nationalität „deutsch“ eingetragen sein). Fahrzeugpapiere: Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein. Nationalitätskennzeichen "D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Grüne Versicherungskarte ist dringend erforderlich (benötigt im Falle eines Unfalles, oft verlangt bei Verkehrskontrollen). Allgemein wird der Abschluss einer Kurzkaskoversicherung für die Zeit des Aufenthalts empfohlen. Verkehr und Verkehrsregeln / Geschwindigkeitsbegrenzungen: Autobahn Land-/Bundesstr. geschlossene Ortschaften PKW 130 km/h 90/110 km/h 50 km/h Motorrad 130 km/h 90/110 km/h 50 km/h Bitte beachten: Motorräder bis 149 Kubikzentimeter sind auf Autobahnen verboten. Promillegrenze: 0,5. Strassenbenutzungsgebühren und Vignetten: Die Autobahngebühren können Sie auch mit folgenden Kreditkarten bezahlen: Visacard, Eurocard/MasterCard, American Express und Diners Card. Rund um die grossen Städt sind die Autobahnen oft kostenlos zu benutzen. Strassenverhältnisse für Biker: In Italien findet man alle Variationen gut ausgebauter Land- und Kreisstrassen, Schotterpisten und kleine Nebensträsschen, wo in Deutschland meistens ein Verbotsschild lauert, v.a. in den Gebirgen, sind ebenso im reichlichen Angebot. Italien ist ein Paradies für Enduristen. Geldbussen: Bezahlung in bar, andernfalls kann der Führerschein beschlagnahmt werden. Sehr teuer, Fahrverbote können verhängt werden. Camper-Informationen: Wohnmobile und Caravan-Gespanne bis 12 m Länge können ungehindert einreisen. Eine Genehmigung ist nach EU-Recht nicht erforderlich. In Italien darf man auf Autobahnparkplätzen eine Nacht verbringen, Zelten hingegen ist verboten. Nicht einmal die Füsse des Wohnwagens dürfen ausgefahren werden. Auch an anderen Strassen ist das Übernachten gestattet, solange es nicht gegen eine örtliche Verordnung verstösst. Grenzübergänge und Zoll: Die itlienischen Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet. Fährverbindungen: Für die Anreise und den Aufenthalt in Italien sind Fährverbindungen von besonderer Wichtigkeit. Auskünfte erhalten Sie in Ihrem Reisebüro. Die Schiffsverbindungen nach Albanien, Kroatien, Griechenland und inzwischen auch Montenegro sind wieder regulär aufgenommen worden. Duty Free: Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschliesslich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden. Für folgende Waren gilt als Richtmenge für den Eigenbedarf: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak; 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier. Geld/Devisen:
Ab
01.01.2002 gilt der Euro als offizielles Zahlungsmittel.
Geldwechsel: Reiseschecks, Schecks und Fremdwährungen können bei Banken,
Bahnhöfen, auf Flughäfen und in vielen grossen Hotels gewechselt werden.
Kreditkarten: Eurocard, Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen
internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller
der betreffenden Kreditkarte. Euroschecks werden bis zu einem Höchstbetrag
von 300 000 Lira pro Scheck akzeptiert. Devisenbestimmungen: Es gibt
keine Beschränkungen. Bei Ausfuhr von mehr als 20 Mio. Lira besteht
Deklarationspflicht. Öffnungszeiten von Banken: Regional unterschiedlich;
jedoch in der Regel Mo-Fr 08.30 - 13.30 Uhr und 15.00 - 16.00 Uhr.
Ec-Karte: Bei Verlust Schaden begrenzen und die Karte sperren
lassen (siehe unten). Telefonieren: Von Deutschland nach Italien: 0039 + Ortsvorwahl (mit Null) + Teilnehmernummer. Von Italien nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer. Medizinische Versorgung und Krankenversicherung: Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise die Anspruchsbescheinigung E 111 bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Er muss der italienischen Krankenkasse vorgelegt werden. Aushelfender Träger ist die Unitá Sanitaria Locale des nationalen Gesundheitsdienstes. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Unfälle: Die Polizei nimmt nur Unfälle mit Personenschaden und mit grösserem Sachschaden auf. Das Protokoll ist nicht allgemein zugänglich, selbst Anwälte sind davon betroffen. Deshalb sollten Sie in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. den Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Wer in Italien in einen Unfall verwickelt wird, sollte den Schaden der betreffenden italienischen Versicherung oder dem nationalen Versicherungsbüro in Rom melden. Allgemeine Notrufnummern: Polizei 113, Unfallrettung/Carabinieri 112. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen! Pannenhilfe: siehe dort. Wichtige Adressen: Botschaft
der Bundesrepublik Deutschland Italienische
Botschaft Staatliches
Italienisches Fremdenverkehrsamt Weitere
nützliche Internetadressen: |
Bedeutung
häufiger Begriffe
|
|
Deviazione |
Umleitung
|
Rallentare |
langsam
fahren
|
Sbarrato |
gesperrt
|
Curva pericolosa |
gefährliche
Kurve
|
Strada stretta |
unbefestigte
Strasse
|
Caduta massi / sassi |
Steinschlag
|
Senso unico |
Einbahnstrasse
|
Tenere la destra / sinistra |
rechts
/ links fahren
|
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger: Sie benötigen einen Reisepass oder einen Personalausweis, der mindestens noch drei Monate gültig ist. Für Kinder werden der Kinderausweis oder der Eintrag im Familienpass anerkannt (bei Kindern über 10 Jahren nur mit Lichtbild). Fahrzeugpapiere: Nationaler Führerschein und nationale Zulassung sind ausreichend; das Nationalitätskennzeichen "D" muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Bei Fahrzeugen mit amtlichen deutschen Kennzeichen (nicht Zollnummer) wird auf die Vorlage des Versicherungsnachweises verzichtet. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird jedoch dringend empfohlen. Verkehr und Verkehrsregeln: Geschwindigkeitsbegrenzungen: Autobahn Land-/Bundesstr. geschlossene Ortschaften Motorrad 130 km/h 100 km/h 50 km/h. Promillegrenze: 0,5. Bussgeld bei Verkehrsverstössen: Anders als in Deutschland gibt es in Österreich laut ADAC keine landesweit einheitlichen Bussgelder. Die Polizei kann das Bussgeld nach eigenem Ermessen innerhalb des Strafrahmens festsetzen, je nachdem wie schwer das Vergehen der Verkehrsregeln ist. Der Club warnt davor, Knöllchen aus Österreich nicht zu beachten, da Bussgelder bereits ab einem Betrag von 25 Euro in Deutschland zwangsweise eingetrieben werden können. Download Bussgeld-Katalog ÖAMTC Besonderes:
Bei blinkenden Notrufsäulen auf Autobahnen sollte man die Geschwindigkeit
drosseln. An Schulbussen darf während des Ein- und Aussteigevorgangs
nicht vorbeigefahren werden. Motorradfahrer benötigen einen Verbandskasten.
Vorfahrtberechtigte
verlieren ihr Anrecht, wenn sie anhalten. Strassenverhältnisse für Biker: In Österreich findet man alle Variationen gut ausgebauter Land- und Kreisstrassen, Schotterpisten und kleine Nebensträsschen, hier lauern in den Alpen, wie in Deutschland, leider meistens Verbotsschilder. Strassenbenutzungsgebühren
und Vignetten: Schwarzfahren kann teuer werden! Wer ohne gültige
bzw. geklebte Vignette das österreichische Autobahnen- und Schnellstrassennetz
benützt, muss mit hohen Nachzahlungen rechnen. Camper-Informationen: Die Einreise mit Wohnmobilen und Caravangespannen ist ungehindert erlaubt, solange die im Fahrzeugschein eingetragene Anhängerlast nicht überschritten wird. An den Strassen ist Übernachten erlaubt, solange kein Parkverbot gilt und nicht der Eindruck entsteht, dass Sie Campen. Von daher darf der Wohnwagen auch nicht vom Fahrzeug abgekoppelt werden. Freies Campen ist nicht erlaubt. Wenn Sie in den staatlichen Forsten frei zelten wollen, brauchen Sie die Genehmigung des örtlichen Bürgermeisters. Grenzübergänge und Zoll: Die Österreichischen Grenzübergänge sind in der Regel für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet. Duty Free: Folgende Artikel können zollfrei nach Österreich eingeführt werden: Seit Januar 1995 gibt es keine Beschränkungen mehr für die private Wareneinfuhr (einschliesslich von Verbrauchsgütern wie Alkohol und Tabak) innerhalb der Europäischen Union. Es wurden jedoch folgende Richtmengen festgesetzt, bei deren Überschreiten gewerblicher Handel vermutet wird, der im Bestimmungsland zu versteuern ist: 800 Zigaretten; 200 Zigarren; 400 Zigarillos; 1000 g Tabak; 90 l Wein (davon nicht mehr als 60 l Schaumwein); 10 l Spirituosen; 20 l alkoholische Getränke (z.B. Portwein oder Sherry) mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 %; 110 l Bier. Einfuhrverbot: Drogen; Betäubungsmittel; pornographische Materialien sowie Gegenstände, die für Krieg, Gewalt, Faschismus oder Rassendiskriminierung werben. Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden. Geld/Devisen: Ab 01.01.2002 gilt der Euro als offizielles Zahlungsmittel. Geldwechsel: Fremdwährungen und Reiseschecks werden von allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen umgetauscht. Fast alle Reisebüros und Hotels nehmen ebenfalls Auslandswährungen an. Kreditkarten: werden in allen grösseren Städten und Urlaubsregionen akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Euroschecks: werden bis zum Höchstbetrag von 2500 öS angenommen. Postsparbuch: Abhebung in Schilling in jedem Postamt. Devisenbestimmungen: Keine Beschränkungen. Für die Ausfuhr von mehr als 100.000 öS ist jedoch eine Erlaubnis erforderlich. Gedenkmünzen aus Gold bis 200 g dürfen pro Person ausgeführt werden. Öffnungszeiten der Banken: Wien: Mo. , Di. , Mi. und Fr. 08.00 - 12.30 und 13.30 - 17.30 Uhr (Zentralen sind über Mittag geöffnet). Zum Teil unterschiedliche Öffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern. Die Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen öffnen täglich 08.00 - 22.00 Uhr. Ec-Karte: Bei Verlust Schaden begrenzen und die Karte sperren lassen (siehe unten). Telefonieren: Von Deutschland nach Österreich: 0043 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer Von Österreich nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer Medizinische Versorgung und Krankenversicherung: Deutsche Staatsbürger und Bürger anderer EU-Staaten sollten sich vor der Reise bei der Krankenkasse die Anspruchsbescheinigung E 111 besorgen, die man im Bedarfsfall in Österreich bei der örtlichen Gebietskrankenkasse gegen einen Krankenschein umtauschen kann und damit Anspruch auf dieselben Leistungen, wie in Österreich versicherte Personen hat. Für Medikamente wird eine Rezeptgebühr erhoben. Ärzte und Apotheken stehen in allen Städten, Gemeinden und grösseren Ortschaften zur Verfügung. An jeder Apotheke befinden sich Hinweise auf Nacht- und Sonntagsdienste, die abwechselnd angeboten werden. In Gebirgsorten sind Bergrettungsdienste vorhanden. Unfälle: Es empfiehlt sich, in jedem Fall die Polizei zu rufen und einen europäischen Unfallbericht auszufüllen. Allgemeine Notrufnummern: Polizei 133, Feuerwehr 122, Rettungsdienst 112 (Handy), 114 (Telefonzelle: ein Schillingstück einwerfen). In kleineren Ortschaften sollten Sie sich an die lokalen Hilfsdienste wenden. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen! Pannenhilfe: siehe dort Wichtige Adressen: Botschaft
der Bundesrepublik Deutschland
Botschaft der Republik Österreich Österreich
Information |
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger: Sie benötigen einen Reisepass oder gültigen Personalausweis. Für Kinder werden der Kinderausweis oder der Eintrag im Familienpass anerkannt (bei Kindern über 10 Jahre nur mit Lichtbild). In Liechtenstein (FL) gelten die gleichen Einreisebestimmungen. Fahrzeugpapiere: Es genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein. Verkehr
und Verkehrsregeln / Geschwindigkeitsbegrenzungen: Autobahn Land-/Bundesstr.
geschlossene Ortschaften: Promillegrenze: 0,5 Promille. Licht: In der Schweiz muss im Tunnel und in Galerien das Licht eingeschaltet werden. Bei schlechten Lichtverhältnissen muss das Abblendlicht eingeschaltet sein. Generell nie in Tunnels wenden, Bussen von > 1000.- SFr. winken hier Für Motorräder besteht Helmzwang. Strassenbenutzungsgebühren und Vignetten: In der Schweiz sind die Autobahnen und wichtige Bundesstrassen gebührenplichtig. Vignettenpflichtig sind Motorfahrzeuge, Wohnwagen und Anhänger aller Art bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t. Alle grün beschilderten Strassen sind vignettenpflichtig, Ausnahmen sind signalisiert. Wo man am Bike die Vignette unterbringt, bleibt einem selbst überlassen, grundsätzlich sollte man sie allerdings nicht an ausbaufähige Teile kleben. Besondere
Vorfahrtsregeln/Geldbussen: Ab 01.01.14 gilt in der Schweiz die Lichtpflicht am Tag für alle Fahrzeuge, mit Ausnahme derjenigen, welche vor dem 1. Januar 1970 erstmals zugelassen worden sind (Tagfahrleuchten dürfen verwendet werden). Für Fahranfänger, Fahrlehrer und Berufskraftfahrer gilt ab 01.01.14 ausserdem eine strikte Promille-Grenze von 0,1. An Bergstrassen hat das aufwärtsfahrende
Fahrzeug Vorrecht bei gleichem Fahrzeugtyp, leichtere Fahrzeuge müssen
schweren ausweichen, Post- und Linienbusse haben grundsätzlich
Vorfahrt. Innerhalb geschlossener Ortschaften: Ausserhalb geschlossener Ortschaften auf Autostrassen: Auf der Autobahn: Wie sehr die Schweiz aufgerüstet hat, soll folgende Abbildung der Blitzanlagen in Luzern demonstrieren. Das hat allerdings mit Verkehrsüberwachung aus Sicherheitsaspekten heraus nur noch am Rande zu tun. Man kann es schlicht Wegelagerei nennen: Strassenverhältnisse für Biker: In der reichen Schweiz findet man alle Variationen bestens ausgebauter Land- und Kreisstrassen, Schotterpisten und kleine Nebensträsschen, sind v.a. in den Alpen neuerdings für den Touristenverkehr oft gesperrt. Camper-Informationen: Für Caravan und Wohnmobile wird ein zweifaches Inventarverzeichnis verlangt, für die Einreise gelten folgende Bestimmungen: Breite 2,50 m, Länge 12 m - diese Masse gelten auch für das Befahren von Passstrassen; zu beachten sind lokale Einschränkungen z.B. Bergstrassen, die nur für Fahrzeuge bis 2,3 m vorgesehen sind. Die Gesamtgespannmasse betragen: Breite 2,50 m , Länge 18,35 m. Anhänger zur Beförderung unteilbarer Sportgeräte sind bewilligungspflichtig (erteilen die Grenzstellen). Der Anhänger muss mit einer Auflaufbremse oder mit einer Bremse versehen sein, die vom Fahrersitz aus bedient werden kann, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers das halbe Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt. Das Betriebsgewicht der Anhänger darf die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges eingetragene Anhängerlast nicht überschreiten. Grenzübergänge und Zoll: Die Schweizer Grenzübergänge sind in der Regel für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet. Duty Free: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak; 2 l alkoholische Getränke bis 15 % Alkoholgehalt:1 l alkoholische Getränke über 15 % Alkoholgehalt. Geschenke bis zu einem Wert von 100 sfr sowie andere Waren im Wert bis zu 100 sfr (ausgenommen alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nur in o. a. Mengen abgabenfrei sind). Personen unter 17 Jahren können Geschenke im Wert von bis zu 50 sfr. zollfrei einführen. Einfuhrverbot: Drogen, Betäubungsmittel, pornographische Materialien sowie Gegenstände, die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben. Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden. Strenge Regelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter, Lebensmitteln, Tieren, Giften, Elfenbein, Schusswaffen und Munition. Geld/Devisen: Währung: 1 Schweizer Franken (sfr) = 100 Rappen oder Centimes. Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 100, 50, 20 und 10 sfr; Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 sfr sowie 50, 20 , 10 und Rappen im Umlauf. Kreditkarten: Eurocard, American Express, Master Card, Diners Club, Visa und andere gängige Internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Euroschecks: Euroschecks werden bis zu einem Höchstbetrag von 300 sfr angenommen. Devisenbestimmungen: Keine Beschränkungen Öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 08.30 - 16.30 Uhr in den Grossstädten: Mo-Fr 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30/17.30 Uhr in ländlichen Gegenden (regionale Abweichungen möglich). Ec-Karte: Bei Verlust Schaden begrenzen und die Karte sperren lassen (siehe unten). Telefonieren: Von Deutschland in die Schweiz: 0041 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer. Von der Schweiz nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer. Medizinische Versorgung und Krankenversicherung: Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Sozialversicherungsabkommen, welches deutschen Reisenden in der Schweiz ermöglicht, unverzüglich erforderliche Sachleistungen (ärzliche Behandlungen, Arznei usw.) zu Lasten ihrer einheimischen Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können. Dazu ist eine für die Schweiz gültige Anspruchbescheinigung nach Vordruck CH 11 notwendig, die bei der einheimischen Krankenkasse erhältlich ist. Diese Bescheinigung ist jedoch hinsichtlich ihrer Gültigkeit auf die stationäre Krankenhauspflege begrenzt. Die Kosten für ambulante Behandlungen sind zunächst vom Reisenden selbst zu bezahlen. Aufgrund des Abkommens besteht aber ein Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten durch die einheimische Krankenkasse. Da die ambulante Behandlung einen Tarifschutz ausschliesst, können die Arzthonorare bei der Behandlung deutscher Patienten erhöht werden. Zudem sind Zahnbehandlungen aus dieser Vereinbarung ausgeschlossen, d. h. alle anfallenden Kosten müssen selbst getragen werden. Unfälle: Es empfiehlt sich in jedem Fall die Polizei zu rufen und einen europäischen Unfallbericht auszufüllen. Allgemeine Notrufnummern: Polizei - 117, Feuerwehr - 118, Rettungsdienst - 112 (Handy) - 114. Die Schweiz verfügt über das wohl beste Luftrettungssystem der Welt mit flächendeckender Heli-Versorgung, auch nachts wenn möglich! Im Gebirge sind kaum Lücken im Handy-Netz. Alarmierung schweizweit über die REGA-Zürich - 1414. Es empfiehlt sich, Gönner der REGA zu werden, kostet nur EUR 20.-/Jahr. Infos unter Rega.ch Fahrzeugrückholung: Nötig ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen Pannenhilfe: siehe dort Wichtige Adressen: Botschaft der
Bundesrepublik Deutschland Botschaft
der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
Allgemein: Klimainformationen
Reisehinweise:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger: Mindestens noch 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültiger Reisepass oder Kinderausweis ( auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Lichtbild, im KA muss als Nationalität 'DEUTSCH' vermerkt sein) der Bundesrepublik Deutschland und Nachweis einer abgeschlossenen Auslandsreisekrankenversicherung (im Original) für einen Aufenthalt bis zu 90 Tage (innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten). Fahrzeugpapiere: Nationaler Führerschein und nationale Zulassung ausreichend; Nationalitätskennzeichen "D" muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein (auch dann, wenn das Nummernschild die EU-Plakette enthält). Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Die Internationale Grüne Versicherungskarte ist mitzuführen (darauf achten, dass Estland auf der Rückseite eingetragen ist, erforderlichenfalls über Versicherungsgesellschaft vorab nachtragen lassen). Da mit niedrigen Deckungssummen zu rechnen ist, wird dringend angeraten, im Heimatland eine Kurzkasko- und Insassen-Unfallversicherung abzuschliessen.
Verkehr und Verkehrsregeln:
Promillegrenze: 0,0. Häufig Geschwindigkeitskontrollen. Alle Kfz und Motorräder müssen auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Telefonieren im Strassenverkehr: Das Benutzen eines Mobiltelefons ohne Freisprechanlage ist nicht gestattet. Strassenverhältnisse für Biker: In Estland sind die Hauptstrassen und Überlandverbindungen gut ausgebaut und asphaltiert. Kleine Nebensträsschen sind geschottert, aber fest, wenns nicht dauerregnet. Estland ist ein Paradies für Enduristen, man kommt mit Strassenmaschinen aber auch gut durchs Land. Camper
- Informationen: Grenzübergänge
und Zoll: Pannenhilfe: siehe dort.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Botschaft der
Republik Estland Baltisches
Informations- und Tourismusbüro Berlin |
Fahrzeugpapiere: Der am 01.01.1999 eingeführte EU-Führerschein wird in Lettland anerkannt. Inhaber älterer Führerscheine sollten einen internationalen Führerschein mitführen. Nationalitätskennzeichen "D" muss am Fahrzeug angebracht sein. Die Grüne Versicherungskarte hat in Lettland seit 1991Gültigkeit. Der Abschluss einer Kurzkasko- und Insassenversicherung im Heimatland wird dringend empfohlen.
Auf
Schnellstrassen sind Fahrräder zugelassen, ebenso muss mit
Fussgängerüberwegen gerechnet werden!
Promillegrenze: 0,5. Telefonieren im Strassenverkehr: Verbot ohne Freisprecheinrichtung. Strassenverhältnisse für Biker: In Lettland sind die Hauptstrassen und Überlandverbindungen gut ausgebaut und asphaltiert. Kleine Nebensträsschen sind geschottert, aber fest, wenns nicht dauerregnet. Lettland ist ein Paradies für Enduristen, man kommt mit Strassenmaschinen aber auch gut durchs Land. Camper-Informationen:
Grenzübergänge
und Zoll: Geld/Devisen:
Telefonieren:
Medizinische
Versorgung und Krankenversicherung: Unfälle: Pannenhilfe: siehe dort. Wichtige Adressen und Telefonnummern: Botschaft
der Bundesrepublik Deutschland Botschaft
der Republik Lettland Baltisches
Informations- und Tourismusbüro Berlin National
Tourist Board of Lativa |
Fahrzeugpapiere:
Nationaler Führerschein und nationale Zulassung sind ausreichend;
das Nationalitäts-kennzeichen "D" muss am Fahrzeug angebracht
sein. Der Internationale Führerschein, sowie das Mitführen
der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, wobei diese erst
2004 gültig wird! An der Grenze wird eine Zwangsversicherung
fällig, Rabatt bei Vorlage der Grünen Versicherungskarte.
Der Abschluss einer Kurzkasko- und Insassenversicherung wird dringend
empfohlen. Verkehr
und Verkehrsregeln:
Promillegrenze: 0,5. Sonderregelung:
Auf Landstrassen, die in Fahrtrichtung nur einen Fahrstreifen
besitzen, ist die Höchstgeschwindigkeit auf 90 Km/h begrenzt.
Für Pkw-Fahrer, die den Führerschein kürzer als 2 Jahre
besitzen, ist die Höchstgeschwindigkeit auf 70 Km/h begrenzt.
Tagsüber muss vom 1. Nov - 1. März mit Abblendlicht gefahren
werden. Telefonieren im Strassenverkehr: Verbot ohne Freisprecheinrichtung. Strassenverhältnisse für Biker: In Litauen sind die Hauptstrassen und Überlandverbindungen gut ausgebaut und asphaltiert, es existiert sogar eine Autobahn. Kleine Nebensträsschen sind geschottert, aber fest, wenns nicht dauerregnet. Litauen ist ein Paradies für Enduristen, man kommt mit Strassenmaschinen aber auch gut durchs Land. Auf die zahlreichen Radarfallen sollte man aufpassen. Camperinformationen Grenzübergänge
und Zoll: Geld/Devisen:
Telefonieren:
Medizinische
Versorgung und Krankenversicherung: Unfälle: Pannenhilfe: siehe dort.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Botschaft der Republik Litauen' Baltisches
Informations- und Tourismusbüro Berlin |
Klimainformationen
Reisehinweise:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger: Es wird der Reisepass benötigt, der noch mindestens 6 Monate gültig sein muss Für Kinder wird der Kinderausweis anerkannt (auch unter 10 Jahre nur mit Lichtbild), im KA muss "DEUTSCH" vermerkt sein. Seit dem 01.01.1999 muss jede Person, die nach Polen einreist, beweisen, dass genügend (Finanz-) Mittel vorhanden sind, um den Aufenthalt in Polen zu finanzieren. I.d.R. wird bei deutschen Staatsangehörigen eine derartige Überprüfung an der Grenze nicht vorgenommen. Fahrzeugpapiere
: Der nationale Führerschein und der Fahrzeugschein werden
anerkannt. Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte ist
erforderlich - bei Nichteinhaltung - Geldbussen. Für Anhänger
ist eine eigene Grüne Karte erforderlich. Wir empfehlen den Abschluss
einer Kurz-Kaskoversicherung, sowie einer Insassen-Unfallversicherung.
Das Nationalitätskennzeichen "D" muss am Fahrzeug angebracht
sein.
Verkehr und Verkehrsregeln
* eine Fahrbahn/zwei Fahrbahnen Promillegrenze 0,2. Geldbussen sind sehr hoch! Abblendlicht:
Vom 01.10. bis 01.03. muss bei Fahrten auch bei Tage das Abblendlicht
eingeschaltet sein. Motorräder müssen immer mit Abblendlicht
fahren. Telefonieren im Strassenverkehr: Telefonieren während der Fahrt ist verboten, ausgenommen sind Freisprecheinrichtungen, bei deren Benutzung beide Hände am Steuer bleiben können. Bei Nichteinhaltung gibt es Strafen bis 1.197,22 € (ca. 1.142 EUR). Das polnische Strassennetz ist z.T. sehr sanierungsbedürftig. Auf normalen Landstrassen wickelt sich der gesamte Verkehr inkl. LKW-Transitverkehr ab. Auf Biker wird meiner Erfahrung nach so gut wie keine Rücksicht genommen, es wird gefährlich überholt, geschnitten etc. Bis auf den schlesischen Raum und ein Teilstück zwischen Posen und Warschau gibt es in Polen keine Autobahnen. Mautgebühren in Polen: Seit dem 1. April 2000 wird auch in Polen Autobahnmaut erhoben, und zwar auf dem 61 km langen Autobahnabschnitt der A4 zwischen Krakau und Kattowitz. Für die Gesamtstrecke sind für einen PKW 8 Zloty (ca. 2 EUR) und für LKW 20 Zloty (ca. 5 EUR) zu bezahlen. Für Teilstrecken sind 4 (ca. 1 EUR) bzw. 10 Zloty (ca. 2,5 EUR) auszulegen. Strassenverhältnisse für Biker: Zusätzlich sollte man beachten, dass trotzdem in Polen die Hauptstrassen und Überlandverbindungen gut ausgebaut und asphaltiert sind, die Strassen mit tiefen Löchern und Spurrillen der besonderen Güteklasse, sprich Tiefe, glänzen. Kleine Nebensträsschen sind teilweise asphaltiert, teilweise geschottert, aber fest, wenns nicht dauerregnet. In den Masuren fährt man z.T. noch auf den betonierten deutschen Strässchen der Vorkriegs- bzw. Kriegszeit. Polen ist sicher ist ein Paradies für Enduristen, man kommt mit Strassenmaschinen aber auch sehr gut durchs Land. Camper-Informationen:
Grenzübergänge und Zoll:
Geld/Devisen:
Öffnungszeiten der Banken: Mo - Fr 08.00 - 16.00 Uhr, Sa 09.00
- 13.00 Uhr Telefonieren:
Medizinische
Versorgung und Krankenversicherung: Unfälle: Pannenhilfe: siehe dort. Wichtige Adressen und Telefonnummern: Botschaft
der Bundesrepublik Deutschland Botschaft
der Republik Polen Polnisches
Fremdenverkehrsamt |
Allgemein: Klimainformationen:
Die Sommertemperaturen werden an der Küste durch ständige
Seebrisen gemildert. In den Ebenen im Landesinnern kann es sehr heiss
werden. In den Karpaten sehr kalte Winter, an der Küste im Winter
mildere Temperaturen. Schnee fällt von Dezember bis März. Reisehinweise: Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin, Tel. 01888 -170, Internet: http://www.auswaertiges-amt.de Einreisebestimmungen:
Sie benötigen einen Reisepass, der bei Einreise noch 6 Monate
gültig ist. Für Kinder werden der Kinderausweis (bei Kindern
über 10 Jahre nur mit Lichtbild) oder der Eintrag im Familienpass
anerkannt. Fahrzeugpapiere: Es genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein. Es wird empfohlen, den INTERNATIONALEN FÜHRERSCHEIN mitzuführen. Das Nationalitätskennzeichen 'D' muss am Fahrzeug angebracht sein. Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte wird vorgeschrieben. Der Abschluss einer Kurzkaskoversicherung für die Dauer des Aufenthalts im Heimatland wird dringend empfohlen. Verkehrsregeln: Promillegrenze: 0,0
Telefonieren im Strassenverkehr: Telefonieren während der Fahrt
ist nur mit einer Freisprechanlage erlaubt, bei deren Benutzung beide
Hände am Steuer bleiben können. Bei Nichteinhaltung drohen
hohe Geldstrafen. Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Camping-Informationen: Das Übernachten auf Rastplätzen oder an der Strasse ist nicht erlaubt. Für den Caravan und das Wohnmobil sollte ein Inventarverzeichnis in doppelter Ausfertigung mitgeführt werden. Grenzübergang/Zoll: Duty Free: Folgende Artikel können zollfrei nach Rumänien eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 200 g Tabak; 1 l Spirituosen, 4 l Wein oder Bier, Geschenke bis zum Gegenwert von 2.000Lei. Geld/Devisen: Währung: Aufgrund der hohen Inflationsrate ändern sich die Nennbeträge von Banknoten und Münzen häufig. 1 Leu (Plural Lei) = 100 Bani. Banknoten gibt es im Wert von 100.000, 50.000, 10.000, 5.000, 1.000 und 500 Lei, Münzen im Wert von 500, 100, 50,20, 10 und 1 Lei. Leu [ROL]: 1 Euro = 32339 ROL
Geldwechsel: Besucher sollten zumindest einen Teil ihres Geldes
in offiziellen Wechselstuben tauschen, obwohl Schwarzmarkt - Tauschgeschäfte
in Geschäften, Restaurants und Hotels gang und gäbe sind.
Unter Umständen wird jedoch ein Nachweis benötigt, dass
man einen Mindestbetrag umgetauscht hat. Die Umtauschquittung muss
ausserdem bei der Begleichung der Hotelrechnung vorgelegt werden,
es sei denn, man bezahlt mit Gutscheinen, Kreditkarten oder Reiseschecks. Kraftstoffpreise: 1Ltr. Super ca. 66 Ecent Telefonieren: Von Deutschland nach Rumänien: 0040 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer. Von Rumänien nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer. In Rumänien gibt es Telefonkarten (beim Postamt oder einer Telekom-Filiale). Ferngespräche mit Telefonkarten sind erheblich preiswerter als aus den Hotels.
Medizinische Versorgung: Im allgemeinen recht gut. Pannenhilfe: siehe dort. Wichtige Adressen und Telefonnummern:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Botschaft
der Republik Rumänien
Rumänisches Touristenamt |
Allgemeine Informationen: Klimainformationen:
Nord- und Zentralrussland: Grosse jahreszeitliche Schwankungen.
In Nordrussland sind Frühling und Herbst kühler als in
Mitteleuropa. Im äussersten Norden streng polares Klima. Milder
ist es an der Ostseeküste. Einreisebestimmungen: Sie benötigen einen Reisepass, der noch mindestens drei Monate nach Beendigung der Reise gültig ist. Für Kinder wird der Kinderausweis (auch unter 10 Jahren mit Lichtbild) anerkannt. Für die GUS-Staaten ist zusätzlich für die gesamte Reisedauer und alle Aufenthaltsorte ein gültiges Touristenvisa erforderlich. Für die Erteilung des Visums müssen Sie eine Unterkunft nachweisen. Fahrzeugpapiere: Es genügen der internationale Führerschein (nationale Zulassung ausreichend bis 1 Monat) und der Fahrzeugschein. Die Internationale Grüne Versicherungskarte gilt nicht. Viele Versicherungsgesellschaften stellen eine besondere Bescheinigung aus. Eine Kurzkaskoversicherung sollte unbedingt abgeschlossen werden. Verkehr und Verkehrsregeln: Fahrzeuge müssen mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein. Fahrzeugen und Konvois mit Blinklicht muss das Überholen ermöglicht werden. Überholen im Bereich von Kreuzungen und Bahnübergängen ist verboten. Anhalter dürfen von Ausländern nicht mitgenommen werden. Das Nationalitätskennzeichen 'D' muss am Fahrzeug angebracht sein. Promille: 0,0 (und das in Russland!) Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Fahranfänger, die den Führerschein noch nicht länger als 2 Jahre besitzen, dürfen max. 70 km/h fahren. Strassenbenutzungsgebühren und Vignetten: Für die Fahrt vom Grenzübergang Brest (Belarus/Weissrussland) bis Orsa wird eine Strassenbenutzungsgebühr von ca. 20 ,- Euro verlangt. Übernachten im Auto, Wohnwagen oder Campmobil an öffentlichen Verkehrswegen ist nicht erlaubt. Das gilt auch für die Autobahnparkplätze. Grenzübergang/Zoll: Duty Free: Folgende Artikel können zollfrei in die Russische Föderation eingeführt werden: 1.000 Zigaretten oder 1.000 g Tabakwaren; 1,5 l Spirituosen und 2 l Wein; Parfüm für den persönlichen Gebrauch; Geschenke und andere Waren bis zu einem Wert von 10.000 US Dollar. Anmerkung: Bei der Einreise muss eine Zolldeklaration ausgefüllt werden, die bei der Ausreise aufgehoben werden muss. Auf diesem Formular müssen alle eingeführten privaten Gegenstände, einschl. Währungen und Wertgegenstände, vermerkt werden. Bei genauer Zollkontrolle können die Zollformalitäten sehr langwierig sein. Die Ausfuhrbestimmungen sind sehr streng; es ist ratsam, sich bereits bei der Einreise nach den aktuellen Regelungen zu erkundigen. Einfuhrverbot: Waffen, Munition, Narkotika, Drogen und alles, was als Zubehör für den Drogenkonsum betrachtet werden kann, Pornographie, unmoralische oder subversive Artikel, Gegenstände Dritter, die für diese Person importiert werden sollen, Tiere, Obst und Gemüse. Einzelheiten von der Botschaft. Geld/Devisen:
Währung Rubel [Rbl]; 1 Euro = 31.03 Rbl. Banknoten sind im
Wert von 500, 100, 50 und 10 Rbl im Umlauf. Münzen gibt es in den
Nennbeträgen von 5, 2 und 1 Rbl. Aufgrund der astronomischen Inflationsrate
sind Kopeken nicht mehr im Umlauf. Telefonieren: Von Deutschland nach GUS: 007 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer. Von GUS nach Deutschland: 8 10 49 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer (Telefongespräche werden in den Hotels oder bei den Hotels oder bei den Postämtern vermittelt) + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer. Medizinische Versorgung: Für die Einreise in die Russische Föderation ist eine Auslandsreisekrankenversicherung vorgeschrieben, da zwischen der Bundesrepublik Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Unfälle: Bei einem Unfall muss sofort die Miliz und Intourist, sowie die staatliche Versicherungsgesellschaft "Ingosstrakh" benachrichtigt werden. Allgemeine Notrufnummern: Miliz 02, Ingosstrakh 095/ 233 2070. Pannenhilfe: siehe dort. Wichtige Telefonnummern und Adressen: Botschaft
der Bundesrepublik Deutschland
Botschaft der Russischen Föderation
Generalkonsulat der Russischen Föderation (mit Visumerteilung)
Intouristik
Russian National Tourism Office
Olympia-Reisen |
Allgemeine
Informationen: Klimainformationen: Ausgeprägter Wechsel zwischen den vier Jahreszeiten. Randerhebungen mit feuchtem Gebirgsklima; warme Sommer und kalte Winter. Die wärmsten Monate sind Juli und August mit Temperaturen bis 30°C; die Kältesten sind Januar und Februar mit durchschnittlichen Temperaturen von minus 2°C. Reisehinweise: Einreisebestimmungen: Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis, der mindestens noch drei Monate nach Reiseende gültig ist. Für Kinder wird der Kinderausweis oder der Eintrag im Familienpass anerkannt (bei Kinder über 4 Jahren nur mit Lichtbild). In KA muss "DEUTSCH" vermerkt sein. Jugendliche ab 15 Jahren benötigen einen eigenen Reisepass oder Personalausweiss. Fahrzeugpapiere: Es genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein. Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Nationalitätskennzeichen 'D' muss am Fahrzeug angebracht sein (auch dann, wenn bereits im Nummernschild das europ. D-Zeichen enthalten ist). Verkehr und Verkehrsregeln: Promillegrenze: 0,0. Telefonieren im Strassenverkehr: Telefonieren während des Fahrens ist verboten, ausgenommen sind Freisprecheinrichtungen, bei deren Benutzung beide Hände am Steuer bleiben können. Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Strassenbenutzungsgebühren und Vignetten: Motorräder sind von der Autobahngebühr befreit. Camping-Informationen:
Übernachten ist nur auf gekennzeichneten Rast-Parkplätzen
erlaubt. Der Caravan darf eine Höhe von 4 m und eine Breite von
2,50 m nicht überschreiten, für die Gesamtlänge besteht
keine Vorschrift. Es ist empfehlenswert, für Caravan und Wohnmobil
ein Inhaltsverzeichnis mitzuführen. Weitere Auskünfte erteilt
die Slowakische Camping- und Caravaning Gesellschaft, Junácka
6, SK-832 02 Bratislava. Tel. (07) 49 24 92 26, Fax: (07) 49 24 95
68. Wird das Fahrzeug nicht vom Eigentümer selbst benutzt, muss
der Fahrer im Besitz einer Benutzungsvollmacht sein. Duty
Free: Folgende Artikel können zollfrei in die Slowakische
Republik eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos
oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren (nur Personen über 18
Jahren); 1 l Spirituosen, 2 l Wein (nur Personen über 18 Jahren);
500 ml Parfüm oder 250 ml Eau de Toilette; Geschenke im Wert
von bis zu 3.000 Sk. Einfuhrverbot: Drogen; Betäubungsmittel;
pornographische Materialien sowie Gegenstände, die für Krieg,
Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben. Wertgegenstände
sollten bei der Einreise deklariert werden. Kraftstoffpreise: 1 Ltr. Super ca. 66 Ecent. Telefonieren: Von Deutschland in die Slowakische Republik: 00421 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer. Von der Slowakischen Republik nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer. Medizinische
Versorgung: Arztbesuche und Krankenhausrechnungen sind bar zu
bezahlen. Da zwischen der Slowakei und der BRD kein Sozialversicherungsabkommen
besteht, werden Aufwendungen in der Slowakei von deutschen gesetzlichen
Krankenversicherungen nicht bezahlt. Allgemeine Notrufnummern: Polizei 158, Notarzt 155. Pannenhilfe: siehe dort. Wichtige Adressen und Telefonnummern: Botschaft
der Bundesrepublik Deutschland
Botschaft der Slowakischen Republik
Slowakische Agentur für Tourismus |
Allgemeine
Informationen: Klimainformationen: Ausgeprägter Wechsel zwischen den Jahreszeiten. Warme Sommer, milde Winter. Reisehinweise: Aktuelle Informationen über die politische Situation in ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin, Tel. 01888-170, Internet: www.auswaertiges-amt.de Sicherheit: Angesichts häufiger Autodiebstähle und aufbrüche empfiehlt es sich, Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossene Garagen oder auf (bewachte) Hotelparkplätze abzustellen. Von aussen deutlich sichtbare Wegfahrsperren (z.B. Lenkradkrallen), leere Innenräume und andere Diebstahlsicherungen anzeigen. Taschendiebstähle sind in den Urlaubsgebieten, besonders in Prag, an der Tagesordnung. Taxifahrten: Bitte rufen Sie nur telefonisch bestellte Funktaxis. Einreisebestimmungen: Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis, der mindestens noch drei Monate nach Reiseende gültig ist. Für Kinder wird der Kinderausweis oder der Eintrag im Familienpass anerkannt (immer mit Lichtbild). Seit dem 01.01.2000 kann bei der Einreise ein Nachweis ausreichender Finanzmittel für die Zeit des geplanten Aufenthalts und für die Rückreise gefordert werden. Als angemessen gilt derzeit ein Mindestbetrag von Kè. 1.060 pro Person und Tag. Ebenfalls nachzuweisen ist eine für die Tschechische Republik gültige Krankenversicherung. Fahrzeugpapiere: Es genügen der nationale Führerschein und der Fahrzeugschein. Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte ist Pflicht und sie muss unterschrieben sein. Verkehr und Verkehrsregeln: Geschwindigkeitskontrollen: Im Grenzbereich strenge Kontrollen - vorgegebene Geschwindigkeiten genau einhalten! Promillegrenze: 0,0. In den Wintermonaten muss das Abblendlicht auch am Tage eingeschaltet sein. Telefonieren im Strassenverkehr: Zur Zeit ist kein Verbot bekannt. Über ein Gesetz wird aber bereits beraten, Stand: 13.08.2002 Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Strassenbenutzungsgebühren und Vignetten: Motorräder sind von der Autobahngebühr befreit. Camping-Informationen: Freies Campen ist in Tschechien verboten. Der Caravan darf eine Höhe von 4 m und eine Breite von 2,50 m nicht überschreiten. Es ist empfehlenswert, für Caravan und Wohnmobil ein Inhaltsverzeichnis mitzuführen. Grenzübergang/Zoll: Die wichtigsten tschechischen Grenzübergänge sind für den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet. Duty Free: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos und 50 Zigarren und 250 g Tabakwaren ( nur Personen über 16 Jahre) 1 l Spirituosen, 2 l Wein (nur Personen über 18 Jahre), 50 ml Parfüm oder 250 ml Eau de Toilette, Geschenke und Artikel für den persönlichen Gebrauch. Anmerkung: Die eingeführten Waren einschliesslich der zollfreien Artikel sollten den Wert von 3000 Kc nicht überschreiten. Ausfuhrbeschränkungen: Kunstgegenstände, Antiquitäten und Kulturgüter. Tiere und Pflanzen dürfen nur gegen Vorlage von entsprechenden Ausfuhrdokumenten ausgeführt werden. Einfuhrverbot: Drogen, Betäubungsmittel, pornographische Materialien sowie Gegenstände, die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben. Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden.
Geld/Devisen: Währung: 1 Koruna Ceská (Kc) oder Tschechische
Krone = 100 Heller (Háleru). Banknoten gibt es im Wert von
5.000, 2.000, 1.000, 500, 200, 100, 50 und 20 Kc; Münzen sind
in den Nennbeträgen 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Kc sowie 50, 20 und
10 Heller im Umlauf. 1 Euro = 30.53 Kc Kraftstoffpreise: 1 Ltr. Super ca. 91 Ecent. Telefonieren: Von Deutschland in die Tschechische Republik: 00420 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer. Von der Tschechischen Republik nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Medizinische Versorgung: Seit dem 1. September 2002 gilt das
Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Tschechischen
Republik. Somit muss der Reisende keine Auslandskrankenversicherung
mehr nachweisen. Den erforderlichen Auslandskrankenschein erhält
man bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Da nicht alle Kosten
im Ausland von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden,
empfiehlt sich eine Auslandskrankenversicherung. Pannenhilfe: Wichtige Adressen und Telefonnummern: Botschaft
der Bundesrepublik Deutschland
Botschaft der Tschechischen Republik
Tschechische Zentrale für Tourismus in Deutschland Tschechische
Zentrale für Tourismus |
Allgemeine
Informationen: Klimainformationen: Gemässigtes Kontinentalklima mit heissen Sommern und kalten Wintern. Herbst und Frühling sind mild. Ganzjährig Niederschläge. Reisehinweise Aktuelle Informationen über die politische Situation in ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin, Tel: 01888-170 Internet: http://www.auswaertiges-amt.de Sicherheit: Die Zahl der Autodiebstähle hat in den letzten Jahren zugenommen. In Budapest werden täglich ca. 30-40 Kfz gestohlen. Auf der E60 und der E75 gab es Fälle von "Carjacking" - Kontrolle durch falsche Polizisten. Touristen sollen nur anhalten, wenn der Polizist eine lückenlose Uniform trägt und einen Dienstwagen dabei hat. Die M1 (Grenze Österreich/Slowakei bis Budapest) ist bei Trickbetrügern beliebt. Beim Überholen machen sie durch Zeichen auf vermeintliche Schäden am Kfz aufmerksam. Falls der Betroffene anhält, erscheinen "freundliche Helfer". Während der oder die Täter das Opfer ablenken, wird vom anderen der Wagen ausgeraubt. Das Auswärtige Amt empfiehlt ferner, auf der Autobahn von Wien kommend nicht in Ungarn hinter der Grenze zu rasten oder zu tanken, sondern dies noch in Österreich zu tun. Touristen sind schon häufiger unmittelbar hinter der ungarischen Grenze Opfer von Taschendieben und Raubüberfällen geworden. Einreisebestimmungen: Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis der noch mindestens 6 Monate gültig ist. Für Kinder werden der Kinderausweis anerkannt (bei Kindern zwischen 6 und 16 Jahren mit Lichtbild). Im Kinderausweis muss als Nationalität "DEUTSCH" vermerkt sein. Fahrzeugpapiere: Es genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein. Das Nationalitätskennzeichen 'D' muss am Fahrzeug angebracht sein (auch dann, wenn das Kennzeichen bereits die EU-Plakette enthält). Das Mitführen der internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Es besteht Haftplichtversicherungszwang. Personen die nicht Eigentümer der benutzten Kfz sind, benötigen vom Eigentümer unbedingt eine Nutzungsvollmacht. Verkehr und Verkehrsregeln: Promille: 0,0
Mit Abblendlicht ist ausserhalb geschlossener Ortschaften auch
tagsüber zu fahren (gilt auch für Kfz). Gelbe Fahrbahnmarkierung
am Fahrbahnrand heisst Halteverbot (bei Verstössen
gegen Halte- oder Parkverbote muss mit sofortigem Abschleppen gerechnet
werden, teuer). Überholverbot in Kurven, auf Kreuzungen und an
Eisenbahnübergängen. Seit 01.05.2001 gelten in Ungarn neue
Verkehrsbestimmungen. Diese sehen unter anderem vor, dass Autofahrer
im Winter Schneeketten mitführen müssen. Autoreisenden ohne
Schneeketten kann bei besonders widrigen Strassenverhältnissen
die Einreise nach Ungarn verwehrt werden. Pkw mit Schneeketten dürfen
nicht schneller als 50 km/h unterwegs sein. Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Strassenbenutzungsgebühren und Vignetten: Camping-Informationen: Freies Campen ist in ganz Ungarn verboten. Es gelten folgende Caravan-Gespanne-Abmessungen: Höhe 4 m, Breite 2,50 m, erlaubte Gesamtlänge maximal 18 m. Grenzübergang/Zoll: Die wichtigsten Grenzübergänge nach Ungarn sind Tag und Nacht geöffnet. Duty Free: Folgende Artikel können zollfrei nach Ungarn eingeführt werden: 500 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak; 1 l Spirituosen und 2 l Wein und 5 l Bier; Geschenke bis zu einem Wert von 270.000 Ft. Einfuhrverbot: Besteht für Fleisch, Fleisch- und Milchprodukte in nicht konserviertem Zustand (auch nicht in Konservendosen sterilisierte Waren). Rauschgift, Horrorvideos sowie pornographische Erzeugnisse. Die Ausfuhr von kulturellen Kunstgegenständen, Edelmetallen und Waren ist nur mit Sondergenehmigung möglich. Näheres durch die ungarischen Zollstellen oder die ungarische Nationalbank. Drogen, Betäubungsmittel sowie die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben. Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden.
Geld/Devisen: Währung: 1 Forint (Ft) = 100 Filler. 1 Euro
= 243.45 Ft. Banknoten gibt es im Wert von 10.000, 5.000, 2.000, 1.000,
500 und 200 Ft. Münzen sind in den Nennbeträgen 100, 50,
20, 10 und 2 Ft im Umlauf. Einige Gedenkmünzen sind ebenfalls
gesetzliche Zahlungsmittel. Kraftstoffpreise: 1Ltr. Super ca. 98 Ecent Telefonieren: Von Deutschland nach Ungarn: 0036 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer. Von Ungarn nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
Medizinische Versorgung: Das deutsch-ungarische Sozialhilfeabkommen
ist am 20.05.2000 in Kraft getreten; demnach besteht Versicherungsschutz
für alle deutsche Staatsangehörigen, die in Deutschland
gesetzlich krankenversichert sind. Wegen mangelnder Erfahrung der
praktischen Anwendung des Abkommens rät das Auswärtige Amt,
auf Auslands-Krankenversicherung zu achten. Pannenhilfe:
siehe dort. In Budapest erreicht man den Pannendienst unter
der Telefon-Nr. 1 26 06 68. Auf den Landstrassen wird die Pannenhilfe
mittels der Notrufkarte "Segélykérö lap"
angefordert. Diese Notrufkarten sind an der Grenze oder dem ungarischen
Autoclub (Magyar Autoklub) erhältlich. Botschaft
der Bundesrepublik Deutschland
Botschaft der Republik Ungarn
Ungarisches Tourismusamt
Ungarisches Tourismusamt |
Bei Verlust von Ec- und Kreditkarten hier einige nützliche Rufnummern: EC-Karte: 0 1805
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